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Wenn ein Kind wegen Krankheit fehlt, dann muss dem/der KlassenlehrerIn ab dem 4. Tag der Abwesenheit ein ärztliches Attest abgegeben werden. Ansonsten genügt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (siehe Tagebuch).
Diese Regelung gilt nur für die Kinder, die unterrichtspflichtig sind (3. Kindergartenjahr und Primarschule).
Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass Kinder während der Unterrichtszeit zu einer ärztlichen Untersuchung oder zum Kieferorthopäden müssen. Für diese Abwesenheiten reicht es, eine Bescheinigung des Arztes abzugeben. Wenn möglich, sollen diese Termine jedoch in Ferienzeiten oder nach Schulschluss gelegt werden.
Im Falle einer Abwesenheit, bitte immer bis spätestens 8.30 Uhr dem/der KlassenlehrerIn oder in der Schule Bescheid sagen (Anruf in der Schule).
In der Schulordnung ist die maximale Zahl der Abwesenheiten, die von den Erziehungsberechtigten durch schriftliche oder mündliche Mitteilungen gerechtfertigt werden dürfen, auf 20 halbe Tage pro Schuljahr festgelegt. Bei Überschreitung dieser Maximalzahl gelten die Abwesenheiten als ungerechtfertigt und werden dem Ministerium durch den Schulleiter gemeldet.
Abwesenheiten wegen einer Krankheit, die durch ein ärztliches Attest belegt sind, sind natürlich von dieser Obergrenze nicht betroffen und gelten immer als gerechtfertigt.
Wiederholte und unberechtigte Abwesenheiten können die Versetzung bzw. den Erhalt des Grundschulabschlusses gefährden.
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Kinder sind immer häufiger von Allergien betroffen. Reaktionen auf Nahrungsmittel oder Insektenstiche können im Extremfall lebensbedrohlich sein.
Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass die Eltern bei der Einschreibung ihres Kindes die Schule auf bekannte Allergien hinweisen.
Auch Informationen über Nahrungsmittelintoleranzen sind für die verantwortlichen Lehrpersonen sehr wichtig.
Sollte es im Laufe der Schulzeit wichtige Veränderungen in diesem Bereich geben, sind die Eltern dazu aufgefordert, diese der Schule umgehend mitzuteilen.
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Eltern, die vor Schulbeginn oder nach Schulschluss nicht die Möglichkeit haben, ihr Kind zu Hause zu betreuen, können sich beim Regionalzentrum für Kinderbetreuung melden. Dort erfahren sie, welche Schritte zu unternehmen sind.
Hier die Kontaktadresse:
Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB)
Hillstraße 9
B-4700 Eupen
Tel.: 087/ 55 48 30Wenn ein Kind zur außerschulischen Betreuung geht, bitten wir die Eltern, das entsprechende Symbol im Tagebuch einzukreisen bzw. im Kindergarten Bescheid zu geben.
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Im Laufe eines Schuljahres übernehmen Eltern oder auch Großeltern regelmäßig ehrenamtliche Arbeiten in der Schule, z.B. bei Bastelateliers, als Lesemütter, beim Schulfest, usw.
In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, sich gegen mögliche Vorfälle bzw. Unfälle abzusichern.
Dazu muss im Vorfeld der Tätigkeit ein Formular ausgefüllt werden.
Mit diesem Formular erklären Eltern sich einverstanden, ehrenamtlich an der Schule tätig zu sein und diese Tätigkeit im Rahmen der allgemeinen Schulhaftpflicht auszuüben.
Das Formular mit der Beschreibung, was die Versicherung beinhaltet, können Sie hier downloaden oder im Schulsekretariat anfragen.
Das Formular muss zwei Tage vor der Tätigkeit unterschrieben in der Schule oder direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.
Im Nachhinein ist das Regeln eines Schadensfalls über die Schulhaftpflicht nicht mehr möglich.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie für Fahrten Ihr persönliches Fahrzeug benutzen, sind bei einem Unfall die materiellen Schäden nicht versichert. Die Schüler sind bei diesen Fahrten immer über die Schulversicherung abgesichert.
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Im Anschluss an die Vergabe der Zeugnisse in der Primarschule (3x im Schuljahr) besteht für die Eltern jeweils die Möglichkeit zu einem Elterngespräch. Die Initiative kann dabei sowohl von den Lehrpersonen als auch von den Eltern ausgehen.
Wenn es im Laufe des Schuljahres weiteren Bedarf für Elterngespräche gibt, wird sich die Lehrperson mit den Eltern in Verbindung setzen. Auch Eltern können natürlich jederzeit um ein Gespräch bitten.
Auch im Kindergarten besteht während des Schuljahres immer die Möglichkeit zu einem Austausch. Die Initiative dazu kann sowohl von den KindergärtnerInnen als auch von den Eltern ausgehen.
Im Frühjahr bieten die KindergärtnerInnen Gespräche für alle Eltern an.
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Im Laufe eines Schuljahres sammeln sich immer wieder eine Menge Fundsachen in der Schule an. Von der Butterbrotdose bis zum dicken Wintermantel ist das ganze Sortiment zu finden.
Wir bitten deshalb darum, die Sachen der Kinder zu beschriften und regelmäßig an der Fundstelle (in der großen Eingangshalle) nachzuschauen, ob dort nicht etwas liegt, was schon länger vermisst wird.
In den Klassen werden die Fundsachen ebenfalls regelmäßig gezeigt.
Ende des Schuljahres werden alle Kleidungsstücke, die liegen bleiben, verpackt und zum Kleidercontainer gebracht.
Ende des Schuljahres werden alle Kleidungsstücke, die liegen bleiben, verpackt und zum Kleidercontainer gegeben.
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Die INFO-Mappe ist neben dem Tagebuch ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Sie enthält sämtliche Elternbriefe, die im Laufe des Schuljahres verteilt werden. Diese Briefe bleiben immer in der Mappe, so dass alle Informationen immer verfügbar sind.
Die Primarschüler haben die INFO-Mappe immer in ihrer Schultasche. Wenn eine neue Nachricht in der Mappe liegt, wird dies im Tagebuch angekündigt (durch Umkreisen des entsprechenden Symbols).
Im Kindergarten werden alle Informationsschreiben den Kindern mitgegeben (in den Kindergartentaschen) oder den Eltern persönlich überreicht. Außerdem werden wichtige Mitteilungen für alle sichtbar im Eingangsbereich des Kindergartens ausgehängt.
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Für die Kinder, die Eltern und die Lehrpersonen ist der Schulbeginn immer ein ganz besonderes Ereignis. Es gibt Erwartungen, Ängste und vielleicht auch Unsicherheiten, was das Schulleben in der neuen Klasse betrifft.
Aus diesem Grund möchten die Lehrpersonen so früh wie möglich Kontakt zu den Eltern aufnehmen, um gemeinsam über Erwartungen, das Klassenleben, die Unterrichtsorganisation und Unterrichtsinhalte und andere wichtige Themen zu sprechen. Im Laufe des Monats Septembers werden aus diesem Grunde in allen Klassen Informationsabende angeboten. Die Termine werden den Eltern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.
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In der Mittagspause haben die Kinder, die nicht nach Hause gehen können, die Möglichkeit, ihr Pausenbrot in der Schule einzunehmen. Daneben bietet die Köchin auch eine Beilage zum Preis von 1 € an. Zweimal in der Woche wird eine Suppe serviert. Ebenfalls wird Wasser und Himbeersaft angeboten.
Die Kinder, die diese Beilage wünschen, geben am Montagmorgen ihrem/ihrer KlassenlehrerIn den Bestellzettel für die darauffolgende Woche ab. Eine Nachmeldung ist nicht mehr möglich. Die Bezahlung der Beilage wird über eine monatliche Rechnung geregelt.
Da kein komplettes Mittagessen angeboten wird, müssen die Eltern mit ihrem Kind entscheiden, ob die Beilage ausreicht, oder ob zusätzlich ein Butterbrot mitgegeben werden soll.
Auch für die Mittagsmahlzeit achten die Eltern darauf, ihrem Kind gesunde Sachen mitzugeben.
Auch wer mittags seine eigene Mahlzeit mitbringt, sollte angemeldet sein. Dafür melden die Eltern ihr Kind ebenfalls auf dem Anmeldeformular an.
Allgemein gilt: Für Kinder ist es wichtig, in der Mittagspause abzuschalten und zur Ruhe zu kommen. Deshalb bitten wir, Kinder nur dann mittags in der Schule zu lassen, wenn sie zu Hause oder z.B. bei den Großeltern nicht beaufsichtigt werden können.
Sie sollen also während der Mittagspause nicht nur in der Schule bleiben, um zum Beispiel Fußball zu spielen oder weil es etwas „Leckeres“ gibt.
Gelegentlich kommt es vor, dass Kinder, die die Mittagspause in der Schule verbringen, sich gegenüber dem Aufsichtspersonal unhöflich und respektlos verhalten. Solche Vorfälle tolerieren wir in der Schule nicht.
Bei Fehlverhalten erhalten diese Kinder einen Verweis, der eine direkte Konsequenz mit sich zieht. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann ebenfalls der Ausschluss von der Betreuung für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen werden.
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Im Laufe eines Schuljahres organisiert die Schule zweimal eine „ Woche der Mobilität“ (im Herbst und im Frühjahr).
Ziel dieser Woche ist es, mit den Kindern möglichst viele umweltfreundliche Schulwege zu sammeln.
Für jeden Schulweg der am Morgen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller, in Fahrgemeinschaften oder mit dem Bus zurückgelegt wird, erhalten die Kinder einen Klebepunkt. Diese Punkte werden eine Woche lang auf der Verkehrsschlange „Zora Zisch“ aufgeklebt. So können die Kinder jeden Tag mitverfolgen, ob sie das Ziel, möglichst viele Punkte zu sammeln, erreichen.
Im Vordergrund dieser Aktion steht neben der Freude und dem Spaß am Mitmachen langfristig natürlich das Ziel, das Mobilverhalten zu überdenken und den Kindern die Möglichkeit zu bieten, mehr Bewegung in ihren Alltag zu bringen.
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Seit September 2017 können Eltern unter bestimmten Bedingungen einen Antrag auf „Nachteilsausgleich“ stellen. Darunter versteht man pädagogische Maßnahmen, die ein spezifisches individuelles Defizit bei einem Schüler ausgleichen sollen.
Eine solche Ausgleichregelung ist möglich, wenn ein Kind eine sensorische Beeinträchtigung, eine Wahrnehmungsstörung, eine körperliche Beeinträchtigung oder eine vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung hat.
Der Nachteilsausgleich befreit den Schüler nicht davon, die Kompetenzerwartungen der Rahmen- und Lehrpläne erfüllen zu müssen. Nähere Informationen sind abrufbar unter dieser Adresse.
http://www.ostbelgienbildung.be/desktopdefault.aspx/tabid-5211/9063_read-49667/
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Unter „Notenschutz“ versteht man, dass ein Schüler in gewissen schulischen Bereichen nicht bewertet wird. Der Notenschutz bezieht sich auf einen Teilbereich eines oder mehrerer Fächer und kann nur für Schüler mit spezifischen Beeinträchtigungen angefragt werden.
Notenschutz erhalten nur Schüler mit folgenden Beeinträchtigungen:
- einer sensorischen Beeinträchtigung wie einer Seh- oder Hörschädigung
- einer Wahrnehmungsstörung wie beispielsweise einer auditiven oder visuellen Wahrnehmungsstörung
- einer Teilleistungsstörung wie einer Lese-, Rechtschreibstörung oder einer Dyskalkulie
- einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung
Der Notenschutz kann nur gewährt werden,
- nachdem bereits Nachteilsausgleichsmaßnahmen festgelegt und durchgeführt wurden und
- die Mängel nicht oder nicht ausreichend ausgeglichen werden konnten.
Es handelt sich hierbei immer um eine Maßnahme, die die Ausnahme bleiben soll.
Der Notenschutz soll helfen, die Schüler bestmöglich individuell zu fördern.
Seit September 2018 können die Eltern einen schriftlichen Antrag auf Notenschutz beim Schulleiter einreichen. Über die Annahme des Antrages entscheidet die Schulinspektion.
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An unserer Schule arbeiten eine Förderpädagogin im niederschwelligen Bereich und FörderlehrerInnen im hochschwelligen Bereich.
Hauptaufgabe der Förderpädagogin ist es, Kindern mit dauerhaft oder zeitweilig erhöhtem Förderbedarf eine bestmögliche Förderung in der Schule zu bieten. Indem sie konkrete Fördermaßnahmen für Kinder plant und auch umsetzt, unterstützt sie den/die KlassenlehrerIn auf eine sehr direkte Art.
Diese Maßnahmen können sehr vielfältig sein: Unterrichtsmaterial vorbereiten, Aktivitäten durchführen mit einer ganzen Klasse, einer Schülergruppe oder einem vereinzelten Schüler. Unterrichtsbeobachtungen und Beratung der Lehrpersonen gehören ebenfalls zu den Arbeitsaufgaben der Förderpädagogin.
Die FörderlehrerInnen (IntegrationslehrerInnen) arbeiten im hochschwelligen Bereich. Sie betreuen einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Integrationsprojekten. Diese Aufgabe wird durch Personal des Zentrums für Förderpädagogik übernommen.
Alle Förderlehrer und Förderpädagogen unterstützen die Klassenlehrer, indem sie konkrete Differenzierungs- und Fördermaßnahmen planen und diese in Zusammenarbeit mit den Klassenleitern durchführen.
Weitere Informationen zum Thema niederschwellige Förderung finden Sie im Internet unter
http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-4639/8174 read-45091.
Ein Film erklärt einfach und praxisnah das Konzept der niederschwelligen Förderung.
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Ein gesundes Pausenfrühstück ist der Schule in allen Klassen sehr wichtig.
Butterbrote, Joghurt, Gemüse und Obst sind das ideale Pausenbrot, als Getränke sind Wasser, Säfte mit hohem Wasseranteil oder Früchtetees zu empfehlen.
Süßigkeiten und gezuckerte Getränke gehören nicht zu einer gesunden Ernährung. Sie sind als Pausenbrot nicht geeignet und daher in der Schule nicht erlaubt.
Ebenfalls wünschenswert ist es, den Kindern ihr Pausenbrot in umweltfreundlicher Verpackung mitzugeben (Butterbrotdosen und Trinkflaschen).
Kinder, die ihr Getränk in Trinkdöschen mitbringen, nehmen diese zum Entsorgen wieder mit nach Hause.
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Bei der Einschreibung eines Kindes werden die Eltern ausführlich über den Schutz der Schülerdaten informiert. Zur Weitergabe von personenbezogenen Schülerdaten an andere Empfänger, sowie zur Abbildung und zur Veröffentlichung von Fotos bzw. Videos müssen die Eltern eine Einverständniserklärung unterzeichnen.
Diese Erklärung kann jederzeit, formlos und ohne Begründung bei der Direktion widerrufen werden.
Bilder, die in einem Zeitraum veröffentlicht wurden, für den eine Einverständniserklärung vorlag, können nachträglich nicht entfernt bzw. bearbeitet werden.
Sollten Eltern bei Schulveranstaltungen Fotos bzw. Filmaufnahmen mit eigenen Geräten machen und diese Aufnahmen auf privaten sozialen Netzwerken veröffentlichen, tragen sie die alleinige Verantwortung im Falle, dass Aufnahmen von Kinder veröffentlicht werden, für die keine Einverständniserklärung vorliegt.
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Der Schwimmunterricht (10 Stunden) ist Teil des Unterrichtes und somit Pflichtprogramm für alle Kinder.
Die Schwimmkurse werden für das 3. Kindergartenjahr, sowie alle Primarklassen vom 1. bis zum 6. Schuljahr organisiert.Bei einem einmaligen Fehlen genügt eine schriftliche Mitteilung der Eltern. Bei längerem Fehlen muss ein ärztliches Attest vorliegen.
Kinder, die nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, werden von den begleitenden Lehrpersonen im Schwimmbad beaufsichtigt.
Der Schwimmunterricht ist für die Eltern kostenfrei. Die Unkosten werden vom Budget der pädagogischen Mittel der DG übernommen.
Ein Elternbrief mit allen Daten folgt jeweils vor dem Start des Schwimmunterrichts.
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Das einheitliche Tagebuch für die vier Grundschulen unserer Gemeinde beinhaltet u.a. den Jahreskalender, die Schulregeln, den Stundenplan, Hinweise zur Verkehrssicherheit in Schulnähe, Informationen zu Kaleido Ostbelgien und das Erziehungsprojekt der Gemeinde Bütgenbach.
Das Tagebuch ist ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Elternhaus und Schule.
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Unfälle in der Schule sind selten, aber leider nicht immer zu vermeiden.
Was ist in einem solchen Fall zu tun?
- Falls notwendig, verständigt die Schule einen Arzt. Somit ist die sofortige Hilfe gewährleistet.
- Die Schule benachrichtigt die Eltern.
- Die Schule händigt den Eltern eine Unfallerklärung aus.
- Der behandelnde Arzt trägt die nötigen Angaben in das Formular ein.
- Die vollständig ausgefüllte Unfallerklärung wieder in der Schule abgeben, diese wird dann an
die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. - Für alle Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt (Apotheke, Arzt, Krankenhaus, …),
Quittungen und Belege anfragen und an das Versicherungsbüro senden:
ETHIAS, Rue des Croisiers 24, 4000 Liège (Referenznummer angeben).
Achtung!!
Bitte die Kinder nicht vor 8.15 Uhr und vor 13.15 Uhr zur Schule schicken oder bringen. Die Kinder werden dann nämlich noch nicht beaufsichtigt und genießen deshalb auch keinen Versicherungsschutz. Die Aufsicht endet immer 15 Minuten nach Schulschluss.
Im Laufe des Schuljahres greifen wir bei der Organisation von Fahrten gelegentlich gerne auf die Mithilfe der Eltern zurück. Wir weisen darauf hin, dass die Schule bei diesen Fahrten keine Haftung für etwaige Schäden übernehmen kann. Die Kinder sind bei diesen Fahrten immer über die Schulversicherung abgesichert.
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Wenn ein Kind über einen längeren Zeitraum aus gesundheitlichen Gründen der Schule fern bleiben muss, kann eine Lehrkraft des „Zentrum für Förderpädagogik“ mit dem Einverständnis der Eltern und in Absprache mit dem/der KlassenlehrerIn den Unterricht im Krankenhaus oder zu Hause fortsetzen.
Ansprechpartner für die Schulen der Gemeinde Bütgenbach ist das Kompetenzzentrum (Tel.: 0490/44 80 06)
Weitere Infos unter www.zfp.be/kompetenz/ufkk.html
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Im gesamten Schulbereich bitte das Tempolimit 30 km/h einhalten.
Es ist selbstverständlich verboten, auf den Busparkplätzen zu parken.
Im Schulbereich kommt es bei Schulbeginn und Schulende immer zu Engpässen. Bitte beachten, dass zu diesen Momenten eine Menge Kinder zu Fuß oder mit den Fahrrädern unterwegs sind. Alle werden gebeten, ihr Fahrverhalten dementsprechend anzupassen (Tempo, Zebrastreifen, …)!
Um das Verkehrsaufkommen vor der Schule zu entschärfen, ist es sicherlich sinnvoll, besonders bei schönem Wetter auf das Auto zu verzichten. Es ist also angebracht, die Kinder zu ermutigen, regelmäßig mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zur Schule zu kommen (zu Fuß, Fahrrad, Roller).
Bitte darauf achten, dass die Kinder beim Radfahren immer einen Helm tragen. Auch eine Leuchtweste trägt dazu bei, dass Kinder auf der Straße besser gesehen werden und so sicherer an ihr Ziel kommen.
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Regelmäßig treten in den Schulen Läuse auf, dies besonders nach den Sommerferien, aber auch während des Schuljahres. Entdecken Eltern Läuse bei ihrem Kind, sollten diese umgehend die Lehrperson oder den Schulleiter informieren. Dieser informiert die Eltern und meldet den Läusebefall dem Zentrum KALEIDO-Ostbelgien.
Betroffene Kinder dürfen erst dann wieder am Unterricht teilnehmen, wenn die Eltern mit einem Formular bescheinigen, dass ihr Kind eine vollständige Behandlung erfahren hat.
Unter folgender Adresse finden Sie Informationen, was bei einem Läusebefall zu tun ist:
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Wir achten darauf, das Schulgebäude sauber zu halten. Es ist daher erforderlich, dass alle Kinder das ganze Jahr über Wechselschuhe in der Schule bereit haben.
Wir bitten darum, die Wechselschuhe mit dem Namen der Kinder zu beschriften.
Grundschule Weywertz
Lindenstraße 18
4750 WEYWERTZ
Tel.: 080/445141
E-mail
Unterrichtszeiten:
Morgens: 8.30 bis 12.10 Uhr
(Dienstags bis 12.00 Uhr)
(25-minütige Pause)
Nachmittags: 13.30 bis 15.30 Uhr
Am Mittwochnachmittag ist schulfrei.