-
Diese Schulordnung regelt das Zusammenleben und die Organisation des Unterrichtes in unserer Schule. Sie gibt die Regeln vor, die es ermöglichen, dass alle sich in der Schule wohl fühlen, sich verstanden fühlen und unter den besten Bedingungen lernen, lehren und zusammen leben können.
Dies alles kann nur gelingen, wenn jeder die Absprachen und Regeln, die zum guten Gelingen beitragen, kennt und auch beachtet. Deshalb erhalten die Erziehungsberechtigten bei der Einschreibung ihres Kindes ein Exemplar dieser Hausordnung.
Daneben erhalten sie auch ein Exemplar des Schulprojektes, in dem das Leitbild und die Leitziele der Schule ausführlich erläutert werden.
Bei der Einschreibung ihres Kindes geben die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis mit dem Inhalt der Schulordnung, des Schulprojektes und des Erziehungsprojektes der Gemeinde.
-
Kindergarten
Zum Besuch des Kindergartens ist jedes Kind zugelassen, das in der Gemeinde wohnt. Es muss mindestens zweieinhalb Jahre alt sein.
Die Erziehungsberechtigten können entscheiden – nach einem Gutachten des Klassenrates und von Kaleido-Ostbelgien – ihr Kind ein Jahr länger im Kindergarten zu lassen.Die Kinder, die den 3. Kindergarten besuchen, haben Anrecht auf einen Konfessionsunterricht (Religionsunterricht bzw. Ethik). Diese Kinder folgen diesem Unterricht gemeinsam mit den Kindern der 1. Stufe der Primarschule. Wünschen die Eltern, dass ihr Kind an diesem Unterricht teilnimmt, stellen sie einen Antrag bei der Schulleitung.
Primarschule
Zum Besuch der Primarschule ist jedes Kind zugelassen, das in der Gemeinde wohnt. Es muss am 31. Dezember des laufenden Schuljahres mindestens sechs Jahre alt sein.
Die Erziehungsberechtigten können aber – nach einem Gutachten des Klassenrates und von Kaleido-Ostbelgien – entscheiden, ihr Kind bereits ein Jahr früher in die Grundschule einzuschulen.
Sie können ebenfalls nach einem positiven Gutachten des Klassenrates und von Kaleido-Ostbelgien entscheiden, dass ihr Kind die Primarschulzeit um ein Jahr verkürzt.
Bei einer ersten Verlängerung der Primarschulzeit entscheidet der Klassenrat.
Über eine weitere Verlängerung entscheiden – nach einem Gutachten des Klassenrates und von Kaleido-Ostbelgien – die Erziehungsberechtigten.
Die Primarschulzeit kann höchstens acht Schuljahre dauern.Über die Einordnung in eine Klasse entscheidet sowohl im Kindergarten als auch in der Primarschule in jedem Fall der Klassenrat.
Bei der Einschreibung des Kindes füllen die Erziehungsberechtigten ein Antragsformular aus, das alle benötigten Angaben abfragt.
Das Gemeindekollegium bzw. das Ministerium der DG entscheidet jeweils über die Aufnahme von Kindern, die nicht in der Gemeinde wohnhaft sind. Die Erziehungsberechtigten reichen hierfür einen Antrag über die Schulleitung ein.
-
Der Unterricht findet zu folgenden Uhrzeiten statt:
Morgens: 8.30 Uhr bis 12.10 (20-minütige Pause)
Nachmittags: 13.25 Uhr bis 15.05 Uhr
Am Mittwochnachmittag ist schulfrei. -
Schüler
Verantwortlichkeiten der Schüler
Die Schüler
- gehen ihrem Auftrag gewissenhaft und zielstrebig nach.
- beachten die Vereinbarungen und Absprachen der Schulregeln.
- achten das Schulmaterial, das Schulgebäude und das Eigentum der anderen.
- akzeptieren ihre Mitschüler in ihrer Andersartigkeit.
- schöpfen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten aus und bringen sie in die Schulgemeinschaft ein.
(siehe auch Schulregeln)
Rechte der Schüler
Jeder Schüler hat das Recht,
- seinen Fähigkeiten entsprechend bestmöglich gefördert zu werden.
- regelmäßig Rückmeldungen über seinen Leistungsstand und seine Lernfortschritte zu erhalten.
- bei Disziplinarproblemen angehört zu werden.
- seine eigene Meinung frei zu äußern ohne andere Menschen dabei zu verletzen bzw. zu beleidigen.
- gleichberechtigt behandelt zu werden.
Erziehungsberechtigte
Verantwortlichkeiten der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass ihre Kinder
- pünktlich zur Schule kommen und an allen schulischen Aktivitäten teilnehmen.
- ein gesundes Frühstück dabei haben.
- eine stets vollständige schulische Ausrüstung besitzen.
Sie sorgen
- für eine pünktliche Abgabe von Unterschriften, Bescheinigungen und Entschuldigungen.
- für ausreichend Zeit und Unterstützung bei den Hausaufgaben.
- für eine rechtzeitige Information der Schule bei Abwesenheiten.
- für eine gute Kommunikation mit der Schule und informieren zeitig
- über wichtige und einschneidende Ereignisse im Leben ihres Kindes.
Die Erziehungsberechtigten
- übernehmen Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder.
- zeigen Interesse am Lernfortschritt ihrer Kinder.
- bemühen sich rechtzeitig um Hilfe und Unterstützung bei Schulproblemen.
Zum Wohle des Kindes ist es wünschenswert, wenn die Erziehungsberechtigten die Lehrer über mögliche Ursachen von Lernschwierigkeiten in Kenntnis setzen.
Rechte der Erziehungsberechtigten
Die Eltern haben das Recht,
- zu Beginn des Schuljahres u.a. über die Organisation des Schuljahres, die Besetzung der Lehrerstellen und den Ferienkalender informiert zu werden.
- zu Beginn des Schuljahres Information über Lerninhalte und die Absprachen in der Klasse zu erhalten.
- über die Lernentwicklung ihres Kindes informiert zu werden.
- bei Differenzierungsbedarf ihres Kindes mitzuentscheiden.
- mit der Lehrperson ihres Kindes einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
- über anstehende Aktivitäten ihres Kindes informiert zu werden.
- sich im Elternrat der Schule zu engagieren.
Lehrer
Verantwortlichkeiten der Lehrer
Die Lehrer
- bemühen sich, die Motivation der Schüler zu erhalten.
- schaffen eine entspannte und ansprechende Lernumgebung.
- erhalten und fördern durch den Einsatz vielfältiger didaktischer Mittel die Neugier und Aufmerksamkeit der Kinder.
- beachten das Schulprojekt und bemühen sich, das Leitbild der Schule mit Leben zu füllen.
- nehmen im Rahmen ihres Auftrages Erziehungsaufgaben wahr.
- vermitteln Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Kulturtechniken (wie Lesen, Schreiben, Rechnen, Kunst, Feiern, Teil einer Gemeinschaft werden, ….).
- vermitteln dem Rahmenplan entsprechende Kompetenzen.
- erweitern die Allgemeinbildung und das Fachwissen.
- legen Grundlagen für problemlösendes Denken und selbstständiges Lernen.
- achten darauf, dass jedes Kind seinen Platz in der Gemeinschaft findet.
- fördern die Schüler individuell, indem sie leistungsschwachen und leistungsstarken Kindern unterschiedliche Angebote unterbreiten.
Rechte der Lehrer
Die Lehrer haben das Recht,
- aus gegebenem Anlass Unterrichtsinhalte, die über die bestehende Rahmenpläne hinausgehen, zu bearbeiten.
- im Team allgemeingültige Schulregeln zu beschließen.
- gemeinsam mit den Kindern ihrer Klasse eigene Vereinbarungen bzw. Klassenregeln festzulegen.
- Disziplinarstrafen auszusprechen, wenn Kinder sich nicht an die Vereinbarungen der Schulregeln halten.
- mit den Eltern eines Kindes einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
- im Rahmen ihres Erziehungs- und Unterrichtsauftrags mit den Kindern außerschulische Lernorte aufzusuchen (z.B. Theateraufführungen, Ausstellungen, Wanderungen, Sport- und Grünklassen, …).
-
In unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen. Dafür ist es wichtig, sich über bestimmte Regeln zu verständigen und diese auch einzuhalten.
So kann jeder dabei mithelfen:
- Ich bin freundlich zu anderen. Ich grüße alle im Schulgelände.
- Ich gehe höflich und rücksichtsvoll mit allen um.
- Ich respektiere alle Mitschüler und anderen Menschen in ihrer Einzigartigkeit.
- Ich verletze niemanden, weder mit Taten, noch mit Worten oder Bildern.
- Ich halte mich daran, wenn ein anderer zu mir „Nein“ oder „Stopp“ sagt.
- Ich spreche über Probleme mit Lehrern, Mitschülern u.a. und suche mir Hilfe und Unterstützung bei ihnen.
- Ich bewege mich im Schulgebäude achtsam, damit niemand verletzt wird und nichts zu Schaden kommt.
- Ich halte das Schulgebäude und den Hof sauber und ordentlich. Müll werfe ich in die entsprechenden Abfalleimer.
- Ich halte die Toiletten sauber, so wie ich sie auch selbst vorfinden möchte. Ich vergesse nicht zu spülen und mir die Hände zu waschen.
- Ich lege Jacken, Wechselsachen, Schuhe und Sportbeutel in der Garderobe an der dafür vorgesehenen Stelle ordentlich ab.
- Ich ziehe im Schulgebäude Hausschuhe an, um unnötigen Schmutz zu vermeiden.
- Ich führe übernommene Dienste, wie z.B. Blumen gießen oder Tafel wischen, regelmäßig und sorgfältig aus.
Darauf achte ich besonders:
- Ich tue niemandem mit Absicht weh, damit keiner verletzt wird oder Angst haben muss.
- Ich bringe keine Wertsachen mit in die Schule. Gehen sie verloren oder werden beschädigt, bekomme ich nichts ersetzt.
- Ich komme zeitig zur Schule und bin pünktlich zum Unterrichtsbeginn im Klassenraum (morgens um 8.30 Uhr und mittags um 13.25 Uhr).
- Ich renne nicht durch das Schulhaus und gehe immer langsam in der Mitte des Ganges. Auf der Treppe gehe ich rechts.
- Die Schulsachen habe ich vollständig mitgebracht und mein Arbeitsplatz und mein Fach sind aufgeräumt.
- Ich störe nicht den Unterricht.
- Ich höre gut zu und lasse andere ausreden.
- Ich gehe mit den Materialien und Spielen sorgsam um, damit sie lange benutzt werden können.
- Ich bringe nach getaner Arbeit alles wieder an den dafür vorgesehenen Platz, um lästiges und ärgerliches Suchen zu vermeiden.
- Ich verhalte mich im Essraum ruhig und störe die anderen Kinder nicht beim Essen.
- Nur wenn es erlaubt ist, spiele ich Fußball.
- Beim Spielen störe ich keine anderen Kinder.
- Nach Unterrichtsschluss stelle ich meinen Stuhl auf den Tisch und hinterlasse das Klassenzimmer und die Garderoben sauber und ordentlich.
- Ist der Unterricht zu Ende, verlasse ich zügig das Schulgebäude bzw. Schulgelände.
-
In einer Gemeinschaft ist es unbedingt erforderlich, dass alle Beteiligten sich an getroffene Absprachen halten. Nur so kann jeder in Respekt mit anderen leben. In diesem Punkt sollen die Erziehungsberechtigten gemeinsam mit den Lehrern großen Wert auf das Einhalten der Abmachungen legen.
Wenn Schüler gegen diese Regeln des Zusammenlebens verstoßen, müssen sie mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen und können ausgesprochen werden:
- ein Gespräch über das Fehlverhalten mit den Beteiligten;
- eine mündliche Ermahnung;
- die Bitte um Verzeihung beim Betroffenen;
- eine „Auszeit“ zum Nachdenken nehmen und seine Gedanken zum Fehlverhalten aufschreiben (mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten);
- der Eintrag einer Bemerkung ins Tagebuch (mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten);
- die Wiedergutmachung eines Schadens;
- das Bereiten einer Freude für den Betroffenen;
- eine Aussprache über das Fehlverhalten mit dem Kind, den Erziehungsberechtigten und dem Lehrer;
- der Ausschluss von einer Aktivität;
- das Säubern des Schulhofs oder der Garderobe;
- einen oder mehrere Teile der Schulregeln abschreiben.
Bei dauernden ernstlichen Disziplinproblemen wird nach erfolgten Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten der Schulträger informiert. Dieser kann dann weitere Maßnahmen ergreifen. Dies können z.B. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht bzw. anderen Schulaktivitäten sein (mit verpflichtender Anwesenheit in der Schule), oder – in außergewöhnlichen Fällen – der Schulverweis.
-
Schülerarbeiten
Bei den Schülerarbeiten wird Wert gelegt auf Sauberkeit und Sorgfalt. Die Schüler ordnen ihre Arbeiten mit Hilfe der Lehrer in die dafür vorgesehenen Ordner, Mappen oder Hefte ein.
Die Erziehungsberechtigten sehen Arbeiten, Hefte und Mappen ihrer Kinder regelmäßig ein. Bewertete Arbeiten werden von ihnen unterschrieben.
Bei Abwesenheit eines Kindes, achtet der Klassenlehrer darauf, dass die verpassten Lerninhalte aufgearbeitet werden. Dies geschieht sowohl zu Hause, als auch in der Schule. Dafür informieren sich die Erziehungsberechtigten bei dem jeweiligen Klassenlehrer.
Bei längerer Abwesenheit wegen Krankheit, besteht für die Eltern die Möglichkeit, den Dienst „Unterricht für kranke Kinder“ in Anspruch zu nehmen.
(Informationen hierzu unter http://www.zfp.be)Hausaufgaben
In der Primarschule erhalten die Schüler regelmäßig Hausaufgaben. Diese dienen der Nachbereitung, Übung und Vertiefung des Lernstoffs, Beenden von Arbeiten, aber auch der Vorbereitung und Gestaltung des anstehenden Unterrichts (z.B. suchen von Dokumentationen oder Informationen). Ebenfalls ermöglichen sie es den Erziehungsberechtigten, Einblicke in die Arbeit ihres Kindes zu erhalten und so am schulischen Leben ihres Kindes teilzunehmen. In diesem Sinne bilden sie die Brücke zwischen Elternhaus und Schule.
Die Hausaufgaben sind so gestaltet, dass sie von den Kindern größtenteils selbstständig und in einer angemessenen Zeit bearbeitet werden können. Aufgabe der Erziehungsberechtigten ist, die Hausaufgabenarbeit ihrer Kinder zu überwachen und eventuell zu begleiten.
Schülertagebuch
Das Schülertagebuch ist ein wichtiges Dokument. Es beinhaltet u.a. den Jahreskalender, die Schulregeln, den Stundenplan, eine Liste der benötigten Schulmaterialien, Hinweise zur Verkehrssicherheit in Schulnähe und das Erziehungsprojekt der Gemeinde Bütgenbach.
Ins Schülertagebuch trägt der Schüler seine Hausaufgaben, andere Aufträge und Mitteilungen ein. Dafür soll es für einen längeren Zeitraum vordatiert sein.
Das Schülertagebuch dient als Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Der Lehrer und die Erziehungsberechtigten nutzen es zum Verfassen von Bemerkungen, Mitteilungen oder Entschuldigungen von Abwesenheiten.In diesem Sinne soll das Tagebuch regelmäßig nachgeschaut werden und – in Absprache mit dem Klassenlehrer – täglich bzw. wöchentlich unterschrieben werden.
-
Beobachtungen beim Kind über sein Sozial- und Arbeitsverhalten sowie Gesprächsnotizen von Elterngesprächen und Hinweise zur Förderung werden im Schülerdossier festgehalten.
Kindergarten
Die Arbeit der Kindergärtnerinnen richtet sich nach dem Aktivitätenplan des Kindergartens und verfolgt dabei vor allem Entwicklungsziele. Das Kind wird regelmäßig beobachtet und individuell bewertet. Bei schwerwiegenden Problemen in der Entwicklung des Kindes kontaktieren die Kindergärtnerinnen die Eltern und suchen – eventuell mit Hilfe von Kaleido-DG – gemeinsam nach Lösungen.
Für die Kinder, die ins 1. Schuljahr steigen, verfassen die Kindergärtnerinnen eine schriftliche Rückmeldung.
Primarschule
In der Primarschule werden das Verhalten und die Arbeit der Kinder regelmäßig eingeschätzt und bewertet. Die Bewertungen in unserer Schule dienen einerseits der Rückmeldung, inwieweit die verschiedenen Ziele erreicht wurden. Andererseits soll die Bewertung aber auch zu weiterem Lernen und Üben ermuntern und anspornen.
Die Lehrer bewerten die Kinder durch schriftliche Rückmeldungen und durch festgelegte Zeichen.+ > Anforderungen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad erreicht
+ Lernziel erreicht↑ bzw. / Lernziel teilweise erreicht
↓ bzw. – Lernziel (noch) nicht erreicht
D differenziertes Lernangebot, entspricht nicht den GrundanforderungenDie Kinder der Primarschule erhalten zweimal pro Jahr einen Lernbericht: Ende Januar und Ende Juni.
Der Lernbericht richtet sich sowohl an das Kind als auch an die Eltern. Er beinhaltet eine ausführliche schriftliche Rückmeldung über das Sozial- und Arbeitsverhalten des Kindes, sowie die erzielten Lernerfolge und die Lernentwicklung in den verschiedenen Lernbereichen.
Darüber hinaus enthält der Lernbericht auch Selbstbewertungsbögen, mit denen die Kinder lernen, ihr Verhalten und ihre Leistungen selbst einzuschätzen.
Im Laufe des Monats Novembers finden mit allen Eltern Entwicklungsgespräche statt.
Für das Erreichen des Klassenziels am Ende des Schuljahres sind die Zeichenbewertungen in den verschiedenen Fächern ausschlaggebend. Damit ein Kind in die nächste Klasse versetzt werden kann, ist es erforderlich, dass es die Lernziele in den Fächern Muttersprache Deutsch, Mathematik und Französisch zumindest teilweise erreicht (+,↑ bzw. /).
Hat ein Kind das Lernziel in einem oder mehreren Teilbereichen eines Faches nicht erreicht
(↓ bzw. –), entscheidet der Klassenrat über das erfolgreiche Bestehen des Schuljahres.Das Abschlusszeugnis der Grundschule erhalten die Schüler, die in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch insgesamt ausreichende Fähigkeiten nachweisen.
Die Entscheidung hierüber trifft nur der Klassenrat. -
Gegen die Nichtvergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule können die Erziehungsberechtigten Einspruch erheben. Diese Beschwerde muss spätestens am zweiten Arbeitstag nach Mitteilung der Klassenratsentscheidung direkt bei der Schulleitung schriftlich eingereicht werden.
-
Kindergarten
Im Kindergarten gilt die Unterrichtspflicht nur für die Kinder des 3. Kindergartenjahres. Trotzdem ist es wünschenswert, dass auch die Kinder des 1. und 2. Kindergartenjahres regelmäßig die Schule besuchen, um an den verschiedenen Aktivitäten teilnehmen zu können. Dafür ist es wichtig, dass sie spätestens bis 9.00 Uhr eintreffen. Bei Krankheit soll die Kindergärtnerin immer informiert werden.
Grundschule
In der Primarschule gilt die Unterrichtspflicht für alle Klassen.
-
Bei einer Abwesenheit bedarf es für alle unterrichtspflichtigen Kinder (3. Kindergartenjahr und Kinder der Primarschule) im jedem Fall einer mündlichen oder schriftlichen Erklärung der Erziehungs-berechtigten (auf einem separaten Blatt oder als Eintrag ins Tagebuch). Eine telefonische Mitteilung vor Schulbeginn sorgt für eine rasche Benachrichtigung des Klassenlehrers.
Die maximale Zahl der Abwesenheiten, die von den Erziehungsberechtigten gerechtfertigt werden dürfen, liegt bei 20 halben Tagen pro Schuljahr. Bei Überschreitung dieser Maximalzahl gelten die Abwesenheiten als ungerechtfertigt und werden dem Ministerium durch den Schulleiter gemeldet.
Wiederholte und unberechtigte Abwesenheiten können die Versetzung bzw. den Erhalt des Grundschulabschlusses gefährden.
Nachfolgende Abwesenheiten sind von dieser Obergrenze nicht betroffen:
- Abwesenheit wegen einer Krankheit, die durch ein ärztliches Attest belegt ist. Ab dem 4. Tag der Abwesenheit ist ein ärztliches Attest Pflicht.
- Abwesenheit wegen einer Vorladung vor eine öffentliche Behörde (Bescheinigung der Behörde erforderlich).
- Todesfall eines Familienangehörigen (kein schriftlicher Nachweis erforderlich)
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Abwesenheit sofort mitzuteilen. Die oben erwähnten Dokumente werden am Tag unmittelbar nach der Abwesenheit beim Klassenleiter hinterlegt.
Arztbesuche sollen nach Möglichkeit nach der Schulzeit stattfinden.
Hat das Kind eine ansteckende Krankheit, soll es zu Hause bleiben bis es wieder völlig gesund ist.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet der Schule meldepflichtige Krankheiten (wie z.B. Hepatitis, Tuberkulose, Mumps, Masern, Röteln oder Läusebefall) zu melden. Die Schule informiert dann Kaleido-Ostbelgien, das die weiteren Schritte einleitet.
Kann ein Schüler wegen Krankheit oder Verletzung nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen, ist ebenfalls eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei längerer Abwesenheit beim Sportunterricht ist ein ärztliches Attest notwendig.
In regelmäßigen Abständen werden die Kinder schulmedizinisch untersucht (siehe Vordruck von Kaleido-Ostbelgien).
-
Mit Einschreibung in die Schule sind die Schüler vom Schulträger versichert. Diese Versicherung deckt Unfälle in der Schule, während einer Schulaktivität oder auf dem direkten Schulweg ab. Es werden ausschließlich körperliche Schäden abgedeckt. Bei Diebstählen oder Sachbeschädigungen ist die Schule nicht haftbar.
Bei einem Unfall muss eine Unfallerklärung ausgefüllt und an die Versicherungsgesellschaft verschickt werden. Die Abwicklung der Rückerstattung der Kosten erfolgt direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und der Versicherungsgesellschaft.
Die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder mutwilliger Sachbeschädigung.
Die Schüler stehen auf dem Schulgelände jeweils 15 Minuten vor Schulbeginn am Morgen und am Nachmittag sowie 15 Minuten nach Schulschluss noch unter dem Versicherungsschutz der Schule.
(Die Schulordnung im PDF-Format)
Fassung vom September 2020
Peter-Nikolaus-
Schweitzer-Schule
Grundschule Elsenborn
Unter den Linden, 11
B-4750 Elsenborn
tel.: 080/44 64 90
E-mail
Unterrichtszeiten:
08.30 bis 12.10 Uhr
13.25 bis 15.05 Uhr
Am Mittwochnachmittag ist schulfrei.