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Diese Schulordnung regelt das Zusammenleben und die Organisation des Unterrichtes in unserer Schule. Sie gibt die Regeln vor, die es ermöglichen, dass alle sich in der Schule wohl fühlen, sich verstanden fühlen und unter den besten Bedingungen lernen, lehren und zusammenleben können.
Dies alles kann nur gelingen, wenn jeder die Absprachen und Regeln, die zum guten Gelingen beitragen, kennt und auch beachtet. Deshalb erhalten die Erziehungsberechtigten bei der Einschreibung ihres Kindes ein Exemplar dieser Hausordnung.
Daneben erhalten sie auch ein Exemplar des Schulprojektes, in dem das Leitbild und die Leitziele der Schule ausführlich erläutert werden.
Bei der Einschreibung ihres Kindes geben die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis mit dem Inhalt der Schulordnung, des Schulprojektes und des Erziehungsprojektes der Gemeinde.
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Kindergarten
Zum Besuch des Kindergartens ist jedes Kind zugelassen, das in der Gemeinde wohnt oder bei dem sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Es muss mindestens drei Jahre alt sein oder dieses Alter am 31. Dezember des laufenden Schuljahres erreichen.
Die Erziehungsberechtigten können entscheiden – nach einem Gutachten des Klassenrates und von Kaleido-Ostbelgien – ihr Kind ein Jahr länger im Kindergarten zu lassen.
Im 3. Kindergartenjahr hat jedes Kind Anrecht auf Religionsunterricht. Wünschen Eltern, dass ihr Kind am gemeinsamen Religionsunterricht mit der 1. Stufe der Primarschule teilnimmt, stellen diese einen Antrag bei der Schulleitung.
Die Klassenzuteilung liegt in der Gesamtverantwortung des Schulleitungsteams.Primarschule
Zum Besuch der Primarschule ist jedes Kind zugelassen, das in der Gemeinde wohnt. Es muss am 31. Dezember des laufenden Schuljahres mindestens sechs Jahre alt sein.
Die Erziehungsberechtigten können aber – nach einem Gutachten des Klassenrates und von Kaleido-Ostbelgien – entscheiden, ihr Kind bereits ein Jahr früher in die Grundschule einzuschulen.
Sie können ebenfalls nach einem positiven Gutachten des Klassenrates und von Kaleido-Ostbelgien entscheiden, dass ihr Kind die Primarschulzeit um ein Jahr verkürzt.
Bei einer ersten Verlängerung der Primarschulzeit entscheidet der Klassenrat.
Über eine weitere Verlängerung entscheiden – nach einem Gutachten des Klassenrates und von Kaleido-Ostbelgien – die Erziehungsberechtigten.
Die Primarschulzeit kann höchstens acht Schuljahre dauern.Über die Einordnung in eine Klasse entscheidet sowohl im Kindergarten als auch in der Primarschule in jedem Fall der Klassenrat.
Bei der Einschreibung des Kindes füllen die Erziehungsberechtigten ein Antragsformular aus, das alle benötigten Angaben abfragt.
Das Gemeindekollegium bzw. das Ministerium der DG entscheidet jeweils über die Aufnahme von Kindern, die nicht in der Gemeinde wohnhaft sind. Die Erziehungsberechtigten reichen hierfür einen Antrag über die Schulleitung ein.
Die Klassenzuteilung liegt in der Gesamtverantwortung des Schulleitungsteams. -
Der Unterricht findet zu folgenden Uhrzeiten statt:
Morgens:
8.30 Uhr bis 12.10 (20-minütige Pause) – ab 8.15 Uhr findet ein gleitender Eingang statt.
Nachmittags: 13.30 Uhr bis 15.10 Uhr
Am Mittwoch endet der Unterricht um 12.10 Uhr. Nachmittags ist schulfrei.
Beim Abholen der Kinder warten die Eltern an den Ausgängen:
– Für den Kindergarten: vor den Eingängen der Umkleideräume
– Für die Primarschule: auf dem Schulhof bei der Treppe Turnhalle
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Schüler
Verantwortlichkeiten der Schüler
Die Schüler
- gehen ihrem Auftrag gewissenhaft und zielstrebig nach.
- beachten die Vereinbarungen und Absprachen der Schulregeln.
- achten das Schulmaterial, das Schulgebäude und das Eigentum der anderen.
- akzeptieren ihre Mitschüler in ihrer Andersartigkeit.
- schöpfen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten aus und bringen sie in die Schulgemeinschaft ein.
Rechte der Schüler
Jeder Schüler hat das Recht,
- seinen Fähigkeiten entsprechend bestmöglich gefördert zu werden.
- regelmäßig Rückmeldungen über seinen Leistungsstand und seine Lernfortschritte zu erhalten.
- bei Disziplinarproblemen angehört zu werden.
- seine eigene Meinung frei zu äußern ohne andere Menschen dabei zu verletzen bzw. zu beleidigen.
- gleichberechtigt behandelt zu werden.
Erziehungsberechtigte
Verantwortlichkeiten der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass ihre Kinder
- pünktlich zur Schule kommen und an allen schulischen Aktivitäten teilnehmen.
- ein gesundes Frühstück dabei haben.
- eine stets vollständige schulische Ausrüstung besitzen.
Sie sorgen
- für eine pünktliche Abgabe von Unterschriften, Bescheinigungen und Entschuldigungen.
- für ausreichend Zeit und Unterstützung bei den Hausaufgaben.
- für eine rechtzeitige Information der Schule bei Abwesenheiten.
- für eine gute Kommunikation mit der Schule und informieren zeitig über wichtige und
einschneidende Ereignisse im Leben ihres Kindes.
Die Erziehungsberechtigten
- übernehmen Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder.
- zeigen Interesse am Lernfortschritt ihrer Kinder.
- bemühen sich rechtzeitig um Hilfe und Unterstützung bei Schulproblemen.
Zum Wohle des Kindes ist es wünschenswert, wenn die Erziehungsberechtigten die Lehrer über mögliche Ursachen von Lernschwierigkeiten in Kenntnis setzen.
Rechte der Erziehungsberechtigten
Die Eltern haben das Recht,
- zu Beginn des Schuljahres u.a. über die Organisation des Schuljahres, die Besetzung der Lehrer-
stellen und den Ferienkalender informiert zu werden. - zu Beginn des Schuljahres Information über Lerninhalte und die Absprachen in der Klasse zu erhalten.
- über die Lernentwicklung ihres Kindes informiert zu werden.
- bei Differenzierungsbedarf ihres Kindes mitzuentscheiden.
- mit der Lehrperson ihres Kindes einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
- über anstehende Aktivitäten ihres Kindes informiert zu werden.
- sich im Elternrat der Schule zu engagieren.
Lehrer
Verantwortlichkeiten der Lehrer
Die Lehrer
- bemühen sich, die Motivation der Schüler zu erhalten.
- schaffen eine entspannte und ansprechende Lernumgebung.
- erhalten und fördern durch den Einsatz vielfältiger didaktischer Mittel die Neugier und
Aufmerksamkeit der Kinder. - beachten das Schulprojekt und bemühen sich, das Leitbild der Schule mit Leben zu füllen.
- nehmen im Rahmen ihres Auftrages Erziehungsaufgaben wahr.
- vermitteln Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Kulturtechniken (wie Lesen, Schreiben, Rechnen, Kunst, Feiern, Teil einer Gemeinschaft werden, ….).
- vermitteln dem Rahmenplan entsprechende Kompetenzen.
- erweitern die Allgemeinbildung und das Fachwissen.
- legen Grundlagen für problemlösendes Denken und selbstständiges Lernen.
- achten darauf, dass jedes Kind seinen Platz in der Gemeinschaft findet.
- fördern die Schüler individuell, indem sie leistungsschwachen und leistungsstarken Kindern unterschiedliche Angebote unterbreiten.
Rechte der Lehrer
Die Lehrer haben das Recht,
- aus gegebenem Anlass Unterrichtsinhalte, die über die bestehende Rahmenpläne hinausgehen, zu bearbeiten.
- im Team allgemeingültige Schulregeln zu beschließen.
- gemeinsam mit den Kindern ihrer Klasse eigene Vereinbarungen bzw. Klassenregeln festzulegen.
- Disziplinarstrafen auszusprechen, wenn Kinder sich nicht an die Vereinbarungen der Schulregeln halten.
- mit den Eltern eines Kindes einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
- im Rahmen ihres Erziehungs- und Unterrichtsauftrags mit den Kindern außerschulische Lernorte aufzusuchen (z.B. Theateraufführungen, Ausstellungen, Wanderungen, Sport- und Grünklassen, …).
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In unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen, in Ruhe lernen, lehren und zusammenleben können. Dafür ist es wichtig, sich über bestimmte Regeln zu verständigen und diese auch einzuhalten.
Das gelingt nur, wenn jeder Achtung vor eigenem und fremden Eigentum hat.
Verhalten im Gebäude
- Nicht rennen und nicht schreien.
- Die Kinder verlassen in der Pause das Gebäude.
- Die Primarschüler ziehen die Straßenschuhe aus.
- Schuhe, Jacken und Turnbeutel an den dafür vorgesehenen Platz räumen.
Verhalten im Unterricht
- Wir sind pünktlich.
- Während des Unterrichtes ist es verboten:
– Kaugummi zu kauen.
– eine Kopfbedeckung zu tragen.
– zu stören. - Es ist erlaubt Wasser zu trinken.
Verhalten in den Pausen
- Es ist verboten:
– im Winter mit Schneebällen zu werfen. - Die Nestschaukel darf von Kindergartenkindern bzw. 4 Primarschulkindern sitzend oder stehend genutzt werden.
Umgang mit Gegenständen
- Das Mitbringen von Handys, Smartwatch und anderen elektronischen Geräten ist untersagt.
- Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
- Bei mutwilligen Beschädigungen von fremdem Eigentum ist der Erziehungsberechtigte zu vollem Schadensersatz verpflichtet.
Regeln beim Mittagessen
- Während des Essens bleiben wir sitzen und schreien nicht.
Wer diese Regeln nicht beachtet, muss mit einer Konsequenz rechnen.
Die Erziehungsberechtigten werden bei relevanten Verstößen schriftlich informiert oder gegebenenfalls zu einem verbindlichen Gespräch in die Schule eingeladen. -
Die Konsequenzen beschränken sich auf Auszeit, Entschuldigung, Eintrag ins Tagebuch und je nach Eskalationsstufe ein Rückkehrgespräch im Beisein der Erziehungsberechtigten.
Bei andauernden Disziplinproblemen wird der Schulträger informiert. Dieser kann weitere Maßnahmen ergreifen – im äußersten Fall erfolgt der Schulverweis.
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Schülerarbeiten
Bei den Schülerarbeiten wird Wert gelegt auf Sauberkeit und Sorgfalt. Die Schüler ordnen ihre Arbeiten mit Hilfe der Lehrer in die dafür vorgesehenen Ordner, Mappen oder Hefte ein.
Die Erziehungsberechtigten sehen Arbeiten, Hefte und Mappen ihrer Kinder regelmäßig ein. Bewertete Arbeiten werden von ihnen unterschrieben.
Bei Abwesenheit eines Kindes, achtet der Klassenlehrer darauf, dass die verpassten Lerninhalte aufgearbeitet werden. Dies geschieht sowohl zu Hause, als auch in der Schule. Dafür informieren sich die Erziehungsberechtigten bei dem jeweiligen Klassenlehrer.
Bei längerer Abwesenheit wegen Krankheit, besteht für die Eltern die Möglichkeit, den Dienst „Unterricht für kranke Kinder“ in Anspruch zu nehmen.
(Informationen hierzu unter http://www.zfp.be/kompetenz/ufkk.html)Hausaufgaben
In der Primarschule erhalten die Schüler regelmäßig Hausaufgaben. Diese dienen der Nachbereitung, Übung und Vertiefung des Lernstoffs, Beenden von Arbeiten, aber auch der Vorbereitung und Gestaltung des anstehenden Unterrichts (z.B. suchen von Dokumentationen oder Informationen). Ebenfalls ermöglichen sie es den Erziehungsberechtigten, Einblicke in die Arbeit ihres Kindes zu erhalten und so am schulischen Leben ihres Kindes teilzunehmen. In diesem Sinne bilden sie die Brücke zwischen Elternhaus und Schule.
Die Hausaufgaben sind so gestaltet, dass sie von den Kindern größtenteils selbstständig und in einer angemessenen Zeit bearbeitet werden können. Aufgabe der Erziehungsberechtigten ist, die Hausaufgabenarbeit ihrer Kinder zu überwachen und eventuell zu begleiten.
Schülertagebuch
Das Schülertagebuch ist ein wichtiges Dokument. Es beinhaltet u.a. den Jahreskalender, die Schulregeln, den Stundenplan, eine Liste der benötigten Schulmaterialien, Hinweise zur Verkehrssicherheit in Schulnähe und das Erziehungsprojekt der Gemeinde Bütgenbach.
Ins Schülertagebuch trägt der Schüler seine Hausaufgaben, andere Aufträge und Mitteilungen ein. Dafür soll es für einen längeren Zeitraum vordatiert sein.
Das Schülertagebuch dient als Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Der Lehrer und die Erziehungsberechtigten nutzen es zum Verfassen von Bemerkungen, Mitteilungen oder Entschuldigungen von Abwesenheiten.In diesem Sinne soll das Tagebuch regelmäßig nachgeschaut werden und – in Absprache mit dem Klassenlehrer – täglich bzw. wöchentlich unterschrieben werden.
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Beobachtungen beim Kind über sein Sozial- und Arbeitsverhalten sowie Gesprächsnotizen von Elterngesprächen und Hinweise zur Förderung werden im Schülerdossier festgehalten.
Kindergarten
Die Arbeit der Kindergärtnerinnen richtet sich nach dem Aktivitätenplan des Kindergartens und verfolgt dabei vor allem Entwicklungsziele. Das Kind wird regelmäßig beobachtet und individuell bewertet. Bei schwerwiegenden Problemen in der Entwicklung des Kindes werden die Eltern kontaktiert und es wird – eventuell mit Hilfe von Kaleido-Ostbelgien – nach Lösungen gesucht.Grundschule
In der Grundschule werden das Verhalten und die Arbeit der Kinder regelmäßig eingeschätzt und bewertet. Dies geschieht einerseits durch Beobachtungen und andererseits durch Lernkontrollen. Die Bewertungen in unserer Schule dienen einerseits der Rückmeldung, inwieweit die verschiedenen Ziele erreicht wurden. Andererseits soll die Bewertung aber auch zu weiterem Lernen und Üben ermuntern und anspornen.Die Lehrpersonen bewerten die Kinder durch schriftliche Rückmeldungen (formativ) und durch festgelegte Zeichen (normativ):
Bewertung der
UnterrichtsfächerBedeutung der Zeichen, der Punktbewertung
1. – 4. Schlj.
5. – 6. Schlj.
Sg
8,5 – 10/10
Sehr gut. Das Leistungsresultat entspricht den
Anforderungen. Das Lernziel ist erreicht.
G
7 – 8,4/10
Gut. Das Leistungsresultat entspricht teilweise den Anforderungen. Das Lernziel ist teilweise erreicht.
A
6 – 6,9/10
Ausreichend. Das Leistungsresultat ist ausreichend.
Ein Minimum an notwendigen Kenntnissen ist vorhanden.
U
Ab 5,9/10 abwärts
Ungenügend. Das Lernziel ist nicht erreicht.
Das Leistungsresultat entspricht nicht den Anforderungen.
*
Das Kind erhält ein differenziertes Lernangebot.
Das Leistungsresultat entspricht nicht den
Grundanforderungen.
Die Kinder des 1. bis 6. Schuljahres erhalten zweimal pro Jahr einen Lernbericht: im Januar und Ende Juni.Das Zeugnis richtet sich sowohl an das Kind als auch an die Eltern. Es beinhaltet eine Rückmeldung über das Sozial- und Arbeitsverhalten des Kindes, sowie die erzielten Lernerfolge und die Lernentwicklung in den verschiedenen Lernbereichen.
Darüber hinaus enthält der Lernbericht auch Selbstbewertungsbögen, mit denen die Kinder lernen, ihr Verhalten und ihre Leistungen selbst einzuschätzen.
Nach der Vergabe des Zeugnisses finden auf Wunsch Entwicklungsgespräche mit den Eltern statt.Für das Erreichen des Klassenziels am Ende des Schuljahres sind die Punktebewertungen in den verschiedenen Fächern ausschlaggebend. Damit ein Kind in die nächste Klasse versetzt werden kann, ist es erforderlich, dass es die Lernziele in den Fächern Muttersprache Deutsch, Mathematik und Französisch zumindest teilweise (60 %) erreicht hat.
Hat ein Kind das Lernziel in einem oder mehreren Teilbereichen eines Faches nicht erreicht (weniger als 60 %), entscheidet der Klassenrat über das erfolgreiche Bestehen des Schuljahres.
Das Abschlusszeugnis der Grundschule erhalten die Schüler, die in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch jeweils 60 % und im Gesamtergebnis 50 % (= ausreichende Fähigkeiten) nachweisen.
Die letzte Entscheidung obliegt dem Klassenrat. -
Gegen die Nichtvergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule können die Erziehungsberech-tigten Einspruch erheben. Diese Beschwerde muss spätestens am zweiten Arbeitstag nach Mitteilung der Klassenratsentscheidung direkt bei der Schulleitung schriftlich eingereicht werden.
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Kindergarten
Im Kindergarten gilt für die Kinder des 3. Kindergartenjahres die Unterrichtspflicht. Trotzdem ist es wünschenswert, dass auch die Kinder des 1. und 2. Kindergartenjahres regelmäßig die Schule besuchen, um an den verschiedenen Aktivitäten teilnehmen zu können.
Ab dem 3. Kindergartenjahr haben die Kinder die Möglichkeit am Religionsunterricht der 1. Stufe teilzunehmen. Hierzu reichen die Eltern eine schriftliche Anfrage bei der Schulleitung ein.
Dafür ist es wichtig, dass sie spätestens bis 9.00 Uhr eintreffen.Bei Krankheit soll die Kindergärtnerin informiert werden.
Grundschule
In der Primarschule gilt die Unterrichtspflicht für alle Klassen.
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Bei einer Abwesenheit bedarf es für alle Kinder, die unterrichtspflichtig sind im jedem Fall einer mündlichen oder schriftlich Entschuldigung der Erziehungsberechtigten (auf einem separaten Blatt oder als Eintrag ins Tagebuch). Eine telefonische Mitteilung vor Schulbeginn sorgt für eine rasche Benachrichtigung des Klassenlehrers.
Die maximale Zahl der Abwesenheiten, die von den Erziehungsberechtigten gerechtfertigt werden dürfen, liegt für Regelschulkinder bei 20 halben Tagen pro Schuljahr und für Kinder, die im Zentrum für Förderpädagogik eingeschrieben sind bei 12 halben Tagen. Bei Überschreitung dieser Maximalzahl gelten die Abwesenheiten als ungerechtfertigt und werden dem Ministerium durch den Schulleiter gemeldet.
Wiederholte und unberechtigte Abwesenheiten können die Versetzung bzw. den Erhalt des Grundschulabschlusses gefährden.
Nachfolgende Abwesenheiten sind von dieser Obergrenze nicht betroffen:
- Abwesenheit wegen einer Krankheit, die durch ein ärztliches Attest belegt ist. Ab dem 4. Tag der Abwesenheit ist ein ärztliches Attest Pflicht.
- Abwesenheit wegen einer Vorladung vor eine öffentliche Behörde (Bescheinigung der Behörde erforderlich).
- Todesfall eines Familienangehörigen (kein schriftlicher Nachweis erforderlich)
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Abwesenheit sofort mitzuteilen. Die oben erwähnten Dokumente werden am Tag unmittelbar nach der Abwesenheit beim Klassenleiter hinterlegt.
Arztbesuche sollen nach Möglichkeit nach der Schulzeit stattfinden.
Hat das Kind eine ansteckende Krankheit, soll es zu Hause bleiben bis es wieder völlig gesund ist.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet der Schule meldepflichtige Krankheiten (wie z.B. Hepatitis, Tuberkulose, Mumps, Masern, Röteln oder Läusebefall) zu melden. Die Schule informiert dann Kaleido-Ostbelgien, das die weiteren Schritte einleitet.
Kann ein Schüler wegen Krankheit oder Verletzung nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen, ist ebenfalls eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei längerer Abwesenheit beim Sportunterricht ist ein ärztliches Attest notwendig.
In regelmäßigen Abständen werden die Kinder schulmedizinisch untersucht (siehe Vordruck von Kaleido-Ostbelgien).
Wichtiger Hinweis: Sowohl im Kindergarten als auch in der Primarschule gilt, dass für eine bekannte Allergie eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden soll.
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Mit Einschreibung in die Schule sind die Schüler vom Schulträger versichert. Diese Versicherung deckt Unfälle in der Schule, während einer Schulaktivität oder auf dem direkten Schulweg ab. Es werden ausschließlich körperliche Schäden abgedeckt. Bei Diebstählen oder Sachbeschädigungen ist die Schule nicht haftbar.
Bei einem Unfall muss eine Unfallerklärung ausgefüllt und an die Versicherungsgesellschaft verschickt werden. Die Abwicklung der Rückerstattung der Kosten erfolgt direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und der Versicherungsgesellschaft.
Die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder mutwilliger Sachbeschädigung.
Die Schüler stehen auf dem Schulgelände jeweils 15 Minuten vor Schulbeginn am Morgen und am Nachmittag sowie 15 Minuten nach Schulschluss noch unter dem Versicherungsschutz der Schule.
(Die Schulordnung im PDF-Format)
Fassung vom September 2024
Unterrichtszeiten:
(20-minütige Pause)
Nachmittags: 13.30 Uhr bis 15.10 Uhr