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Für alle Kinder ab dem 3. Kindergarten bzw. für alle Kinder, die bis zu 31. Dezember eines neuen Schuljahres 5 Jahre alt werden, gilt die Unterrichtspflicht.
Wenn ein schulpflichtiges Kind wegen Krankheit fehlt, muss dem Klassenlehrer ab dem 4. Tag der Abwesenheit ein ärztliches Attest abgegeben werden. Ansonsten genügt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (Kindergarten auf einem separaten Blatt, Primarschule im Tagebuch).
Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass Kinder während der Unterrichtszeit zu einer ärztlichen Untersuchung müssen. Für diese Abwesenheiten reicht es, eine Bescheinigung des Arztes abzugeben. Wenn möglich, sollten diese Termine jedoch in Ferienzeiten oder am Mittwochnachmittag gelegt werden.
Im Falle einer Abwesenheit, sollte bis spätestens 8.30 Uhr dem Klassenlehrer oder dem Sekretariat Bescheid gegeben werden (Tel. 080 44 50 90).
Die maximale Zahl der Abwesenheiten, die von den Erziehungsberechtigten durch schriftliche oder mündliche Mitteilungen gerechtfertigt werden dürfen, beträgt
- für Regelschüler auf 20 halbe Tage pro Schuljahr
Darüber hinaus gelten die Abwesenheiten als ungerechtfertigt und werden dem Ministerium durch die Schulleitung gemeldet.
Durch ärztliche Atteste belegte Abwesenheiten gelten immer als gerechtfertigt.
Wiederholte und unberechtigte Abwesenheiten können die Versetzung bzw. den Erhalt des Grundschulabschlusses gefährden.
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Kinder können von Allergien betroffen sein und Reaktionen auf Nahrungsmittel oder Insektenstiche im Extremfall lebensbedrohlich sein.
Deshalb ist es erforderlich, dass Eltern bei der Einschreibung ihres Kindes die Schule auf bekannte Allergien hinweisen.
Wenn möglich, sollten Eltern bei einem Lehrerwechsel diesen erneut auf die Allergien hinweisen und bei Bedarf auch die Mittagsaufsichten bzw. das Küchenpersonal informieren.
Sollte es im Laufe der Schulzeit wichtige Veränderungen in diesem Bereich geben, sind die Eltern dazu aufgefordert, diese der Schule umgehend mitzuteilen.
Sollte es im Laufe der Schulzeit wichtige Veränderungen in diesem Bereich geben, sind die Eltern dazu aufgefordert, diese der Schule umgehend mitzuteilen.
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Eltern, die vor Schulbeginn oder nach Schulschluss nicht die Möglichkeit haben, ihr Kind zu Hause zu betreuen, können sich beim Regionalzentrum für Kinderbetreuung melden. Dort erfahren sie, welche Schritte zu unternehmen sind.
Hier die Kontaktadresse:
Zentrum für Kleinkindbetreuung (ZKB)
Hillstraße 9
B-4700 Eupen
Tel.: 087/ 55 48 30Wenn Ihr Kind zur außerschulischen Betreuung geht, bitten wir Sie, das entsprechende Symbol im Tagebuch einzukreisen bzw. im Kindergarten Bescheid zu geben.
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Im Laufe eines Schuljahres übernehmen Eltern oder auch Großeltern regelmäßig ehrenamtliche Arbeiten in der Schule, z.B. bei Bastelateliers, als Lesemütter, beim Schulfest, usw.
In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, sich gegen mögliche Vorfälle bzw. Unfälle abzusichern.
Dazu muss im Vorfeld der Tätigkeit ein Formular ausgefüllt werden.
Mit diesem Formular erklären Eltern sich einverstanden, ehrenamtlich an der Schule tätig zu sein und diese Tätigkeit im Rahmen der allgemeinen Schulhaftpflicht auszuüben.
Das Formular mit der Beschreibung, was die Versicherung beinhaltet, können Sie hier downloaden oder im Schulsekretariat anfragen.
Das Formular muss zwei Tage vor der Tätigkeit unterschrieben in der Schule oder direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.
Im Nachhinein ist das Regeln eines Schadensfalls über die Schulhaftpflicht nicht mehr möglich.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie für Fahrten Ihr persönliches Fahrzeug benutzen, sind bei einem Unfall die materiellen Schäden nicht versichert. Die Schüler sind bei diesen Fahrten immer über die Schulversicherung abgesichert.
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Auf Anfrage ist es im Laufe eines Schuljahres immer möglich, ein Elterngespräch zu führen.
Primarschule:
Während des Monats November kontaktieren die Lehrpersonen alle Eltern für ein Elterngespräch zur Rückmeldung über die ersten Monate im neuen Schuljahr. Dieses Gespräch ist verpflichtend für alle.
Im Anschluss an die Vergabe des Zeugnisses (Ende Januar und Juni) besteht die Möglichkeit zu einem weiteren Elterngespräch. Die Initiative kann dabei sowohl von den Lehrpersonen als auch von den Eltern ausgehen.
Kindergarten:
Im Januar bieten die Kindergärtnerinnen Gespräche für alle Eltern an. Im Mai/Juni organisieren die Kindergärtnerinnen ein weiteres Gespräch für die Eltern, deren Kinder im darauffolgendem Schuljahr ins 1. Schuljahr kommen. Die Initiative kann dabei sowohl von den Kindergärtnerinnen als auch von den Eltern ausgehen.
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Im Laufe eines Schuljahres sammeln sich immer wieder eine Menge Fundsachen in der Schule an. Von der Butterbrotdose bis zum dicken Wintermantel ist das ganze Sortiment zu finden.
Wir bitten die Eltern, die Sachen der Kinder zu beschriften und regelmäßig an der Fundstelle (am Kindergarten rechs von der Tafel vor den Kindergartentoiletten) nachzuschauen, ob dort nicht etwas liegt, was schon länger vermisst wird.
In den Klassen werden die Fundsachen ebenfalls regelmäßig gezeigt.
Zu Beginn eines neuen Schuljahres werden die Kleidungsstücke, die liegen bleiben, verpackt und zum Kleidercontainer gebracht.
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Im Laufe des Monats September finden Informationsabende statt, wo Eltern Erklärungen zu folgenden Themen erhalten:
- Schulalltag
- Unterrichtsorganisation
- Unterrichtsinhalte
Die Eltern erhalten ebenfalls die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Die Termine werden zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.
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Die INFO-Mappe ist neben dem Tagebuch ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Sie enthält sämtliche Elternbriefe, die im Laufe des Schuljahres verteilt werden. Diese Briefe bleiben immer in der Mappe, so dass alle Informationen immer verfügbar sind.
Die Primarschüler haben die INFO-Mappe immer in ihrer Schultasche. Wenn eine neue Nachricht in der Mappe liegt, wird dies im Tagebuch angekündigt (durch Umkreisen des entsprechenden Symbols).
Im Kindergarten werden alle Informationsschreiben den Kindern mitgegeben (in den Kindergartentaschen) oder den Eltern persönlich überreicht. Bei einer Abwesenheit eines Kindes werden die Elternbriefe in die dafür vorgesehene „Elternpost“ gelegt. Außerdem werden wichtige Mitteilungen für alle sichtbar im Eingangsbereich des Kindergartens ausgehängt.
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Mittags erhalten die Kinder, die nicht nach Hause gehen können, die Möglichkeit, ihr Pausenbrot in der Schule einzunehmen.
Grundsätzlich gilt, dass es für Kinder wichtig ist, während der Mittagspause abzuschalten und zur Ruhe zu kommen. Daher bitten wir, die Kinder nur dann mittags in der Schule zu lassen, wenn sie zu Hause oder beispielsweise bei den Großeltern nicht beaufsichtigt werden können. Auch sollten die Kinder während der Mittagspause nicht nur in der Schule bleiben, um zu spielen oder weil es etwas „Leckeres“ zu essen gibt.
Unsere Köchin bietet den Kindern mittags eine Beilage zum Butterbrot und ein Getränk (Wasser) zu 1 € an.
Da kein komplettes Mittagsessen angeboten wird, entscheiden die Eltern mit den Kindern, ob die Beilage ausreicht oder ob zusätzlich Butterbrote mitgegeben werden.
Anmeldeverfahren:
Eltern melden ihr Kind über ein digitales Anmeldeformular an. Anmeldeschluss für die darauffolgende Woche ist dienstags 23:45 Uhr.
Diesbezüglich erhalten Eltern eine Nachricht auf die der Schule vorliegenden E-Mail-Adresse.
Es besteht die Möglichkeit sich für das ganze Schuljahr anzumelden. In diesem Fall wird die E-Mail-Adresse aus dem Verteiler entfernt. Wer zu einem späteren Zeitpunkt eine Abänderung oder eine Zusatzanmeldung für einen bestimmten Tag wünscht, meldet sich innerhalb der Anmeldefrist im Sekretariat.
Kurzfristiges Anmelden zum Verbleib in der Schule während der Mittagspause ist weiterhin möglich.
Kinder bringen dann ihre eigene Mittagsmahlzeit mit.
- Eltern der Kindergartenkinder teilen dies der Kindergärtnerin morgens mit oder kleben einen Zettel auf die Brotdose.
- In der Primarschule wird im Tagebuch das entsprechende Symbol angekreuzt (Teller mit Besteck).
- Kurzfristige Abmeldungen wegen Krankheit werden der Köchin direkt per SMS mitgeteilt. Die Telefonnummer ist im Schul-Info-Heft zu finden, das zu Beginn des Schuljahres ausgeteilt wurde. Der Betrag wird nur im Krankheitsfall und bei einer Abmeldung bis 8:30 Uhr zurückerstattet.
Am Ende eines jeden Monates erhalten die Eltern per Mail eine Monatsabrechnung.
Der Betrag ist innerhalb der darauffolgenden 10 Tage zu bezahlen.
Hinweis:
Gelegentlich kommt es vor, dass Kinder, die die Mittagspause in der Schule verbringen, sich gegenüber dem Aufsichtspersonal unhöflich und respektlos verhalten. Solche Vorfälle tolerieren wir in der Schule nicht.
Bei Fehlverhalten erhalten diese Kinder einen Verweis, der eine direkte Konsequenz mit sich zieht. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann ebenfalls der Ausschluss von der Betreuung für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen werden.
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Im Laufe eines Schuljahres organisiert die Schule zweimal eine „Mobile Woche“ (im Herbst und im Frühjahr).
Ziel ist es, dass die Kinder ihr Mobilverhalten überdenken, mehr Bewegung in ihren Alltag einbauen und somit möglichst umweltfreundliche Schulwege zurücklegen.
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Eltern können unter bestimmten Bedingungen einen Antrag auf „Nachteilsausgleich“ stellen. Darunter versteht man pädagogische Maßnahmen, die ein spezifisches individuelles Defizit bei einem Schüler ausgleichen sollen.
Eine solche Ausgleichsregelung ist möglich, wenn ein Kind eine sensorische Beeinträchtigung, eine Wahrnehmungsstörung, eine körperliche Beeinträchtigung oder eine vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung hat.Der Nachteilsausgleich befreit den Schüler nicht davon, die Kompetenzerwartungen der Rahmen- und Lehrpläne erfüllen zu müssen.
Nähere Informationen sind abrufbar unter dieser Adresse. -
An unserer Schule arbeiten eine Förderpädagogin im niederschwelligen Bereich und Förderlehrerinnen im hochschwelligen Bereich.
Hauptaufgabe der Förderpädagogin ist es, Kindern mit dauerhaft oder zeitweilig erhöhtem Förderbedarf eine bestmögliche Förderung in der Schule zu bieten. Indem sie konkrete Fördermaßnahmen für Kinder plant und auch umsetzt, unterstützt sie die Klassenlehrer auf eine sehr direkte Art.
Diese Maßnahmen können sehr vielfältig sein: Unterrichtsmaterial vorbereiten, Aktivitäten durchführen mit einer ganzen Klasse, einer Schülergruppe oder einem vereinzelten Schüler. Unterrichtsbeobachtungen und Beratung der Lehrpersonen gehören ebenfalls zu den Arbeitsaufgaben der Förderpädagogin.
Die Förderlehrerinnen (Integrationslehrerinnen) arbeiten im hochschwelligen Bereich. Sie betreuen einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Integrationsprojekten. Diese Aufgabe wird durch Personal des Zentrums für Förderpädagogik übernommen.
Weitere Informationen zum Thema niederschwellige Förderung findet ihr im Internet unter dieser Adresse.
Ein Film erklärt einfach und praxisnah das Konzept der niederschwelligen Förderung. -
Unter „Notenschutz“ versteht man, dass ein Schüler in gewissen schulischen Bereichen nicht bewertet wird. Der Notenschutz bezieht sich auf einen Teilbereich eines oder mehrerer Fächer und kann nur für Schüler mit spezifischen Beeinträchtigungen angefragt werden.
Notenschutz erhalten nur Schüler mit folgenden Beeinträchtigungen:
- einer sensorischen Beeinträchtigung wie einer Seh- oder Hörschädigung
- einer Wahrnehmungsstörung wie beispielsweise einer auditiven oder visuellen Wahrnehmungsstörung
- einer Teilleistungsstörung wie einer Lese-, Rechtschreibstörung oder einer Dyskalkulie
- einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer vorübergehenden Funktions-beeinträchtigung
Der Notenschutz kann nur gewährt werden,
- nachdem bereits Nachteilsausgleichsmaßnahmen festgelegt und durchgeführt wurden und
- die Mängel nicht oder nicht ausreichend ausgeglichen werden konnten.
Es handelt sich hierbei immer um eine Maßnahme, die die Ausnahme bleiben soll.
Der Notenschutz soll helfen, die Schüler bestmöglich individuell zu fördern.
Ab September 2018 können die Eltern einen schriftlichen Antrag auf Notenschutz beim Schulleiter einreichen. Über die Annahme des Antrages entscheidet die Schulinspektion.
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Die Kinder bringen ein gesundes Pausenbrot in umweltbewusster Verpackung mit.
Wir bitten darum, dass die Kinder eine Butterbrotdose und eine Trinkflasche benutzen.
Während des Unterrichtes ist es den Kindern erlaubt, Wasser zu trinken.
Damit verlorene Butterbrotdosen, Trinkflaschen, … wieder zu ihrem Besitzer zurückfinden können, ist es wichtig, diese Dinge mit dem Namen des Kindes zu versehen.
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Bei der Einschreibung eines Kindes werden die Eltern ausführlich über den Schutz der Schülerdaten informiert. Zur Weitergabe von personenbezogenen Schülerdaten an andere Empfänger, sowie zur Abbildung und zur Veröffentlichung von Fotos bzw. Videos müssen die Eltern eine Einverständniserklärung unterzeichnen.
Diese Erklärung kann jederzeit, formlos und ohne Begründung bei der Direktion widerrufen werden.
Bilder, die in einem Zeitraum veröffentlicht wurden, für den eine Einverständniserklärung vorlag, können nachträglich nicht entfernt bzw. bearbeitet werden.
Sollten Eltern bei Schulveranstaltungen Fotos bzw. Filmaufnahmen mit eigenen Geräten machen und diese Aufnahmen auf privaten sozialen Netzwerken veröffentlichen, tragen sie die alleinige Verantwortung im Falle, dass Aufnahmen von Kindern veröffentlicht werden, für die keine Einverständniserklärung vorliegt.
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Der Schwimmunterricht (10 Stunden) ist Teil des Unterrichtes und somit Pflichtprogramm für alle Kinder.
Die Schwimmkurse werden für das 3. Kindergartenjahr, sowie alle Primarklassen vom 1. bis zum 6. Schuljahr organisiert.
Bei einem einmaligen Fehlen genügt eine schriftliche Mitteilung der Eltern. Bei längerem Fehlen muss ein ärztliches Attest vorliegen.
Kinder, die nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, werden von den begleitenden Lehrpersonen im Schwimmbad beaufsichtigt.
Der Schwimmunterricht ist für die Eltern kostenfrei. Die Unkosten werden vom Budget der pädagogischen Mittel der DG übernommen.
Ein Elternbrief mit allen Daten folgt jeweils vor dem Start des Schwimmunterrichts.
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Das einheitliche Tagebuch für die vier Grundschulen unserer Gemeinde beinhaltet u.a. den Jahreskalender, die Schulregeln, den Stundenplan, Hinweise zur Verkehrssicherheit in Schulnähe, Informationen zu Kaleido Ostbelgien und das Erziehungsprojekt der Gemeinde Bütgenbach.
Das Tagebuch ist ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Elternhaus und Schule.
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Unfälle in der Schule sind selten, aber leider nicht immer zu vermeiden.
Was ist in einem solchen Fall zu tun?
- Falls notwendig, verständigt die Schule einen Arzt. Somit ist die sofortige Hilfe gewährleistet.
- Die Schule benachrichtigt die Eltern.
- Die Schule händigt den Eltern eine Unfallerklärung aus.
- Der behandelnde Arzt trägt die nötigen Angaben in das Formular ein.
- Eltern geben die vollständig ausgefüllte Unfallerklärung wieder in der Schule ab und das Sekretariat leitet diese an die Versicherungsgesellschaft weiter.
- Für alle Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt (Apotheke, Arzt, Krankenhaus, …),
Quittungen und Belege anfragen und an das Versicherungsbüro senden:
ETHIAS, Rue des Croisiers 24, 4000 Liège (Referenznummer angeben).
Achtung!!
Die Kinder sollten nicht vor 8.15 Uhr und vor 13.15 Uhr zur Schule geschickt oder gebracht werden, da die Kinder dann noch nicht beaufsichtigt werden und nicht versichert sind.
Die Aufsicht endet immer 15 Minuten nach Schulschluss.
Im Laufe des Schuljahres greifen wir bei der Organisation von Fahrten gelegentlich auf die Mithilfe der Eltern zurück. Wir weisen darauf hin, dass die Schule bei diesen Fahrten keine Haftung für etwaige Schäden übernimmt. Die Kinder sind bei diesen Fahrten über die Schulversicherung abgesichert.
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(siehe auch: http://www.zfp.be/kompetenz/ufkk.html)
Wenn ein Kind über einen längeren Zeitraum aus gesundheitlichen Gründen der Schule fern bleiben muss, kann eine Lehrkraft des „Zentrum für Förderpädagogik“ mit dem Einverständnis der Eltern und in Absprache mit dem Klassenlehrer den Unterricht im Krankenhaus oder zu Hause fortsetzen.
Ansprechpartnerin für die Schulen der Gemeinde Bütgenbach ist Herr Konstantin Baumgart (konstantin.baumgart@zfp.be, Tel.: 0490/44 80 05)
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Zur Sicherheit unserer jüngsten und schwächsten Verkehrsteilnehmer wurden folgende interne Verkehrsregelungen festgelegt:
– bei Schulbeginn und bei Schulschluss wird die Straße „Kirchweg“, wie eine Einbahnstraße
in Richtung von der Kirche kommend, befahren.
– bei Schulschluss warten die Eltern, Großeltern, … die Kinder an der Schule abholen, auf dem Schulhof.
Im Schaufenster vor der Schule und im Tagebuch der Kinder zeigt eine Luftaufnahme, wo Autos auf der Straße „Kirchweg“ halten bzw. parken dürfen.
Zusätzliche Parkplätze in Schulnähe bieten die Warchestraße und der Bereich vor der Kirche.
Es ist verboten:
– auf dem Bürgersteig zu parken.
– auf der Verkehrserhebung zu überholen und zu parken.
– 5 m vor den Fußgängerüberwegen zu halten (= Zeit zum Aus- und Einsteigen) und zu parken.
– auf den Kreuzungen zu halten und zu parken.
– 15 m vor bzw. nach der Bushaltestelle zu parken. Halten dagegen ist hier erlaubt.
Es ist ratsam,
– im gesamten Schulbereich das Tempolimit 30km/h einzuhalten.
– dass die Kinder beim Radfahren immer einen Helm tragen.
– dass die Kinder bei schlechten Wetterbedingungen Leuchtwesten tragen.
Bitte informieren Sie die Personen, die nur ab und zu Ihre Kinder zur Schule begleiten bzw. dort abholen über diese Verkehrsregeln. So wird die Sicherheit aller Betroffenen besser gewährleistet.
Im Namen der Kinder bedanken wir uns für Ihre Rücksichtnahme und Mitarbeit.
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Wenn Eltern bei ihrem Kind Läuse entdecken, informieren diese umgehend die Klassenleitung oder das Sekretariat. Die Schule meldet den Läusebefall Kaleido-Ostbelgien, die ihrerseits die Eltern einer definierten Schülergruppe informiert.
Betroffene Kinder dürfen erst dann wieder am Unterricht teilnehmen, wenn die Eltern anhand eines Formulars bescheinigen, dass ihr Kind eine vollständige Behandlung erfahren hat.
Unter folgender Adresse sind Informationen zu finden, was bei einem Läusebefall zu tun ist.
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Wir achten darauf, das Schulgebäude sauber zu halten. Es ist daher erforderlich, von Oktober bis zu den Osterferien Wechselschuhe in der Schule bereit zu haben.
Wann ist es nötig die Schuhe zu wechseln? Zum Beispiel bei nassem Wetter, bei Schnee, …
Wir bitten Sie, die Wechselschuhe mit dem Namen Ihres Kindes zu kennzeichnen.
Grundschule Nidrum
Kirchstraße 8
4750 NIDRUM
Tel.: 080/445090
E-mail
Unterrichtszeiten:
Morgens: 8.30 bis 12.10 Uhr
(20-minütige Pause)
Nachmittags: 13.30 bis 15.20 Uhr
Am Mittwoch endet der Unterricht um 12.10 Uhr.