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Diese Schulordnung regelt das Zusammenleben und die Organisation des Unterrichtes in unserer Schule. Sie gibt die Regeln vor, die es ermöglichen, dass alle sich in der Schule wohl fühlen, sich verstanden fühlen und unter den besten Bedingungen lernen, lehren und zusammen leben können.
Dies alles kann nur gelingen, wenn jeder die Absprachen und Regeln, die zum guten Gelingen beitragen, kennt und auch beachtet. Deshalb erhalten die Erziehungsberechtigten bei der Einschreibung ihres Kindes ein Exemplar dieser Hausordnung.
Daneben erhalten sie auch ein Exemplar des Schulprojektes, in dem das Leitbild und die Leitziele der Schule ausführlich erläutert werden.
Bei der Einschreibung ihres Kindes geben die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis mit dem Inhalt der Schulordnung, des Schulprojektes und des Erziehungsprojektes der Gemeinde.
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Kindergarten
Zum Besuch des Kindergartens ist jedes Kind zugelassen, das in der Gemeinde wohnt. Es muss mindestens zweieinhalb Jahre alt sein.
Die Erziehungsberechtigten können entscheiden – nach einem Gutachten des Klassenrates und von Kaleido-Ostbelgien – ihr Kind ein Jahr länger im Kindergarten zu lassen.Die Kinder, die den 3. Kindergarten besuchen, haben Anrecht auf einen Konfessionsunterricht (Religionsunterricht bzw. Ethik). Diese Kinder folgen diesem Unterricht gemeinsam mit den Kindern der 1. Stufe der Primarschule. Wünschen die Eltern, dass ihr Kind an diesem Unterricht teilnimmt, stellen sie einen Antrag bei der Schulleitung.
Primarschule
Zum Besuch der Primarschule ist jedes Kind zugelassen, das in der Gemeinde wohnt. Es muss am 31. Dezember des laufenden Schuljahres mindestens sechs Jahre alt sein.
Die Erziehungsberechtigten können aber – nach einem Gutachten des Klassenrates und von Kaleido-Ostbelgien – entscheiden, ihr Kind bereits ein Jahr früher in die Grundschule einzuschulen.
Sie können ebenfalls nach einem positiven Gutachten des Klassenrates und von Kaleido-Ostbelgien entscheiden, dass ihr Kind die Primarschulzeit um ein Jahr verkürzt.
Bei einer ersten Verlängerung der Primarschulzeit entscheidet der Klassenrat.
Über eine weitere Verlängerung entscheiden – nach einem Gutachten des Klassenrates und von Kaleido-Ostbelgien – die Erziehungsberechtigten.
Die Primarschulzeit kann höchstens acht Schuljahre dauern.Über die Einordnung in eine Klasse entscheidet sowohl im Kindergarten als auch in der Primarschule in jedem Fall der Klassenrat.
Bei der Einschreibung des Kindes füllen die Erziehungsberechtigten ein Antragsformular aus, das alle benötigten Angaben abfragt.
Das Gemeindekollegium bzw. das Ministerium der DG entscheidet jeweils über die Aufnahme von Kindern, die nicht in der Gemeinde wohnhaft sind. Die Erziehungsberechtigten reichen hierfür einen Antrag über die Schulleitung ein.
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Der Unterricht findet zu folgenden Uhrzeiten statt:
Morgens: 8.30 Uhr bis 12.10 (25-minütige Pause)
(Dienstags bis 12.00 Uhr)
Nachmittags: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Am Mittwochnachmittag ist schulfrei. -
Schüler
Verantwortlichkeiten der Schüler
Die Schüler
- gehen ihrem Auftrag gewissenhaft und zielstrebig nach.
- beachten die Vereinbarungen und Absprachen der Schulregeln.
- achten das Schulmaterial, das Schulgebäude und das Eigentum der anderen.
- akzeptieren ihre Mitschüler in ihrer Andersartigkeit.
- schöpfen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten aus und bringen sie in die Schulgemeinschaft ein.
(siehe auch Schulregeln)
Rechte der Schüler
Jeder Schüler hat das Recht,
- seinen Fähigkeiten entsprechend bestmöglich gefördert zu werden.
- regelmäßig Rückmeldungen über seinen Leistungsstand und seine Lernfortschritte zu erhalten.
- bei Disziplinarproblemen angehört zu werden.
- seine eigene Meinung frei zu äußern ohne andere Menschen dabei zu verletzen bzw. zu beleidigen.
- gleichberechtigt behandelt zu werden.
Erziehungsberechtigte
Verantwortlichkeiten der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass ihre Kinder
- pünktlich zur Schule kommen und an allen schulischen Aktivitäten teilnehmen.
- ein gesundes Frühstück dabei haben.
- eine stets vollständige schulische Ausrüstung besitzen.
Sie sorgen
- für eine pünktliche Abgabe von Unterschriften, Bescheinigungen und Entschuldigungen.
- für ausreichend Zeit und Unterstützung bei den Hausaufgaben.
- für eine rechtzeitige Information der Schule bei Abwesenheiten.
- für eine gute Kommunikation mit der Schule und informieren zeitig
- über wichtige und einschneidende Ereignisse im Leben ihres Kindes.
Die Erziehungsberechtigten
- übernehmen Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder.
- zeigen Interesse am Lernfortschritt ihrer Kinder.
- bemühen sich rechtzeitig um Hilfe und Unterstützung bei Schulproblemen.
Zum Wohle des Kindes ist es wünschenswert, wenn die Erziehungsberechtigten die Lehrer über mögliche Ursachen von Lernschwierigkeiten in Kenntnis setzen.
Rechte der Erziehungsberechtigten
Die Eltern haben das Recht,
- zu Beginn des Schuljahres u.a. über die Organisation des Schuljahres, die Besetzung der Lehrerstellen und den Ferienkalender informiert zu werden.
- zu Beginn des Schuljahres Information über Lerninhalte und die Absprachen in der Klasse zu erhalten.
- über die Lernentwicklung ihres Kindes informiert zu werden.
- bei Differenzierungsbedarf ihres Kindes mitzuentscheiden.
- mit der Lehrperson ihres Kindes einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
- über anstehende Aktivitäten ihres Kindes informiert zu werden.
- sich im Elternrat der Schule zu engagieren.
Lehrer
Verantwortlichkeiten der Lehrer
Die Lehrer
- bemühen sich, die Motivation der Schüler zu erhalten.
- schaffen eine entspannte und ansprechende Lernumgebung.
- erhalten und fördern durch den Einsatz vielfältiger didaktischer Mittel die Neugier und Aufmerksamkeit der Kinder.
- beachten das Schulprojekt und bemühen sich, das Leitbild der Schule mit Leben zu füllen.
- nehmen im Rahmen ihres Auftrages Erziehungsaufgaben wahr.
- vermitteln Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Kulturtechniken (wie Lesen, Schreiben, Rechnen, Kunst, Feiern, Teil einer Gemeinschaft werden, ….).
- vermitteln dem Rahmenplan entsprechende Kompetenzen.
- erweitern die Allgemeinbildung und das Fachwissen.
- legen Grundlagen für problemlösendes Denken und selbstständiges Lernen.
- achten darauf, dass jedes Kind seinen Platz in der Gemeinschaft findet.
- fördern die Schüler individuell, indem sie leistungsschwachen und leistungsstarken Kindern unterschiedliche Angebote unterbreiten.
Rechte der Lehrer
Die Lehrer haben das Recht,
- aus gegebenem Anlass Unterrichtsinhalte, die über die bestehende Rahmenpläne hinausgehen, zu bearbeiten.
- im Team allgemeingültige Schulregeln zu beschließen.
- gemeinsam mit den Kindern ihrer Klasse eigene Vereinbarungen bzw. Klassenregeln festzulegen.
- Disziplinarstrafen auszusprechen, wenn Kinder sich nicht an die Vereinbarungen der Schulregeln halten.
- mit den Eltern eines Kindes einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
- im Rahmen ihres Erziehungs- und Unterrichtsauftrags mit den Kindern außerschulische Lernorte aufzusuchen (z.B. Theateraufführungen, Ausstellungen, Wanderungen, Sport- und Grünklassen, …).
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In dieser Schule kannst du:
- andere Kinder oder Erwachsene treffen und kennen lernen
- mit anderen Kindern oder Erwachsenen reden, spielen, arbeiten,
gemeinsam etwas planen oder durchführen - Neues lernen
- etwas Wichtiges oder Schönes erleben
- dich wohl fühlen
- auf Menschen mit verschiedenen Meinungen treffen
Dazu sind in jedem Fall wichtig:
- andere Kinder, die freundlich sind
- Erwachsene, die sich Zeit für Kinder nehmen und ihnen zuhören
- Räume, die gemütlich sind
- eine gemeinsame Zeiteinteilung, damit es auch wirklich Zeit gibt zum Spielen, Lernen und Ausruhen
Deshalb gibt es an unserer Schule Regeln!
Nur wenn wir diese Regeln einhalten, können wir ohne Angst und friedlich miteinander leben und lernen. Sie helfen uns, miteinander auszukommen, ohne die Freiheit des anderen zu verletzen.1. Ich nehme Rücksicht auf andere.
Dazu gehört:
- Höflichkeit, Freundlichkeit
- jeden zu akzeptieren, so wie er ist
- keinen anderen quälen, schlagen oder ihm weh tun
- Streitigkeiten mit Worten lösen
- Mut machen, trösten
- jedem helfen, der Hilfe braucht
- niemandem Angst machen oder ausschließen
- niemanden auslachen, ärgern, beleidigen, beschimpfen
- die Anweisungen vom gesamten Schulpersonal (Lehrer und Aufsichtspersonen) befolgen
Wer andere körperlich oder mit Worten verletzt, muss den Geschädigten ehrlich um Entschuldigung bitten.
2. Ich zeige Verantwortung für unser Schulleben.
Dazu gehört:
- Rücksicht auf andere nehmen
- im Gebäude nicht rennen, toben, drängeln, schubsen, um andere und sich nicht zu verletzen – auch nicht aus Spaß!
- nicht den Unterricht der anderen Klassen stören
- pünktlich mit dem Klingelzeichen den Unterricht verlassen
- den Schulhof nicht verlassen
- regelmäßig die Hausaufgaben erledigen
- Dinge, die im Unterricht stören, zu Hause lassen
- die Pausenregeln einhalten (Aufenthalt im Klassenraum/Eingangshalle)
- Schulhofregeln beachten (siehe Punkt 4)
- Abfall in die richtigen Behälter werfen
3. Ich gehe sorgsam mit eigenen und fremden Sachen um.
Dazu gehört:
- Tische, Stühle und Wände nicht bekritzeln oder beschädigen
- Toiletten und Waschbecken nicht verschmutzen oder verstopfen
- benutzte Spiele, Bücher und Geräte in jedem Raum wieder zurück an ihren Platz bringen
- nicht ungefragt fremde Sachen wegnehmen, benutzen oder beschädigen
Wer etwas beschmutzt, kaputtmacht oder wegnimmt, muss für den Schaden gerade stehen und dafür sorgen, dass er wieder in Ordnung gebracht wird.
4. Schulhofregeln
- Fußballspielen ist nur auf dem Sportplatz erlaubt.
- Schneeballwerfen ist strikt verboten.
- Während den Pausen halten wir uns nur auf dem für uns vorgesehen Schulhof auf.
- Wir verlassen den Schulhof nicht ohne Genehmigung der Aufsichtsperson.
- Ich werfe den Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Nach Schulende begeben wir uns sofort nach Hause.
- Fahrradfahren ist strikt verboten/Waveboarder sind nur mit Schutzhelm erlaubt.
- Diese Maßnahme zählt auch für die Kindergartenkinder, die mit ihrem Fahrrädchen zur Schule kommen.
5. Regeln beim Mittagessen
- Wir bleiben auf unserem Stuhl sitzen.
- Wir benutzen die Tischmüllbehälter.
- Der Toilettengang geschieht vor dem Essen.
- Wir unterhalten uns leise und bilden Reihen.
Wer diese Regeln nicht beachtet muss mit einer Strafe rechnen.
Bei wiederholten Auffälligkeiten kann ein Ausschluss vom Mittagessen für eine bestimmte Zeit erfolgen. -
In einer Gemeinschaft ist es unbedingt erforderlich, dass alle Beteiligten sich an getroffene Absprachen halten. Nur so kann jeder in Respekt mit anderen leben. In diesem Punkt sollen die Erziehungsberechtigten gemeinsam mit den Lehrern großen Wert auf das Einhalten der Abmachungen legen.
Wenn Schüler gegen diese Regeln des Zusammenlebens verstoßen, müssen sie mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen und können ausgesprochen werden:
- ein Gespräch über das Fehlverhalten mit den Beteiligten;
- eine mündliche Ermahnung;
- die Bitte um Verzeihung beim Betroffenen;
- eine „Auszeit“ zum Nachdenken nehmen und seine Gedanken zum Fehlverhalten aufschreiben (mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten);
- der Eintrag einer Bemerkung ins Tagebuch (mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten);
- die Wiedergutmachung eines Schadens;
- das Bereiten einer Freude für den Betroffenen;
- eine Aussprache über das Fehlverhalten mit dem Kind, den Erziehungsberechtigten und dem Lehrer;
- der Ausschluss von einer Aktivität;
- das Säubern des Schulhofs oder der Garderobe;
- einen oder mehrere Teile der Schulregeln abschreiben.
Bei dauernden ernstlichen Disziplinproblemen wird nach erfolgten Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten der Schulträger informiert. Dieser kann dann weitere Maßnahmen ergreifen. Dies können z.B. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht bzw. anderen Schulaktivitäten sein (mit verpflichtender Anwesenheit in der Schule), oder – in außergewöhnlichen Fällen – der Schulverweis.
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Schülerarbeiten
Bei den Schülerarbeiten wird Wert gelegt auf Sauberkeit und Sorgfalt. Die Schüler ordnen ihre Arbeiten mit Hilfe der Lehrer in die dafür vorgesehenen Ordner, Mappen oder Hefte ein.
Die Erziehungsberechtigten sehen Arbeiten, Hefte und Mappen ihrer Kinder regelmäßig ein. Bewertete Arbeiten werden von ihnen unterschrieben.
Bei Abwesenheit eines Kindes, achtet der Klassenlehrer darauf, dass die verpassten Lerninhalte aufgearbeitet werden. Dies geschieht sowohl zu Hause, als auch in der Schule. Dafür informieren sich die Erziehungsberechtigten bei dem jeweiligen Klassenlehrer.
Bei längerer Abwesenheit wegen Krankheit, besteht für die Eltern die Möglichkeit, den Dienst „Unterricht für kranke Kinder“ in Anspruch zu nehmen.
(Informationen hierzu unter http://www.zfp.be)Hausaufgaben
In der Primarschule erhalten die Schüler regelmäßig Hausaufgaben. Diese dienen der Nachbereitung, Übung und Vertiefung des Lernstoffs, Beenden von Arbeiten, aber auch der Vorbereitung und Gestaltung des anstehenden Unterrichts (z.B. suchen von Dokumentationen oder Informationen). Ebenfalls ermöglichen sie es den Erziehungsberechtigten, Einblicke in die Arbeit ihres Kindes zu erhalten und so am schulischen Leben ihres Kindes teilzunehmen. In diesem Sinne bilden sie die Brücke zwischen Elternhaus und Schule.
Die Hausaufgaben sind so gestaltet, dass sie von den Kindern größtenteils selbstständig und in einer angemessenen Zeit bearbeitet werden können. Aufgabe der Erziehungsberechtigten ist, die Hausaufgabenarbeit ihrer Kinder zu überwachen und eventuell zu begleiten.
Schülertagebuch
Das Schülertagebuch ist ein wichtiges Dokument. Es beinhaltet u.a. den Jahreskalender, die Schulregeln, den Stundenplan, eine Liste der benötigten Schulmaterialien, Hinweise zur Verkehrssicherheit in Schulnähe und das Erziehungsprojekt der Gemeinde Bütgenbach.
Ins Schülertagebuch trägt der Schüler seine Hausaufgaben, andere Aufträge und Mitteilungen ein. Dafür soll es für einen längeren Zeitraum vordatiert sein.
Das Schülertagebuch dient als Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Der Lehrer und die Erziehungsberechtigten nutzen es zum Verfassen von Bemerkungen, Mitteilungen oder Entschuldigungen von Abwesenheiten.In diesem Sinne soll das Tagebuch regelmäßig nachgeschaut werden und – in Absprache mit dem Klassenlehrer – täglich bzw. wöchentlich unterschrieben werden.
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Beobachtungen beim Kind über sein Sozial- und Arbeitsverhalten sowie Gesprächsnotizen von Elterngesprächen und Hinweise zur Förderung werden im Schülerdossier festgehalten.
Kindergarten
Die Arbeit der Kindergärtnerinnen richtet sich nach dem Aktivitätenplan des Kindergartens und verfolgt dabei vor allem Entwicklungsziele. Das Kind wird regelmäßig beobachtet und erhält regelmäßig mündliche Rückmeldungen von der Kindergärtnerin. Bei schwerwiegenden Problemen in der Entwicklung des Kindes werden die Eltern kontaktiert und eventuell mit Hilfe von Kaleido-Ostbelgien nach Lösungen gesucht.
Im Laufe des Monats April finden für alle Kindergartenkinder Elterngespräche nach Terminabsprache statt. Während des Schuljahres sind Elterngespräche jeweils nach Vereinbarung möglich.
Primarschule
In der Primarschule werden das Verhalten und die Arbeit der Kinder regelmäßig eingeschätzt und bewertet. Die Bewertungen dienen der Rückmeldung, inwieweit die verschiedenen Ziele erreicht wurden. Andererseits soll die Bewertung aber auch zu weiterem Lernen und Üben ermuntern und anspornen.
Die Kinder der Primarschule erhalten dreimal pro Jahr ein Zeugnis: Ende November, im März und Ende Juni. Im Zeugnis erhält das Kind eine Rückmeldung über seine Kenntnisse, seine Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie über seine Arbeitshaltung und sein Sozialverhalten.
Diese Bewertungen erfolgen im 1. und 2. Schuljahr mit Hilfe von Zeichen, ab dem 3. Schuljahr mit Punkten, Wortbewertungen und Zeichen. Das Zeugnis enthält ebenfalls Bögen zur Selbstbewertung, mit denen die Kinder lernen, ihr Verhalten und ihre Leistungen selbst einzuschätzen.
Im Anschluss an die erste Zeugnisvergabe finden für alle Kinder Elterngespräche nach Terminabsprache statt. Nach der zweiten bzw. dritten Zeugnisvergabe melden die Lehrpersonen bzw. die Erziehungsberechtigten ihren Bedarf für ein Elterngespräch. Darüber hinaus können im Laufe des Schuljahres bei Bedarf immer Elterngespräche nach Vereinbarung stattfinden.
Am Ende des Schuljahres entscheidet der Klassenrat über das erfolgreiche Bestehen des Schuljahres. Dafür sind ausreichende Kenntnisse in den Fächern Muttersprache Deutsch, Mathematik und Französisch erforderlich. Hat ein Kind diese Kenntnisse in einem oder mehreren Fächern nicht erreicht, entscheidet der Klassenrat über das erfolgreiche Bestehen des Schuljahres.
Das Abschlusszeugnis der Grundschule erhalten die Schüler, die insgesamt 50 % der Punkte im Gesamtergebnis erzielen, sowie jeweils 50 % in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch. Die Entscheidung hierüber trifft nur der Klassenrat.
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Gegen die Nichtvergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule können die Erziehungsberechtigten Einspruch erheben. Diese Beschwerde muss spätestens am zweiten Arbeitstag nach Mitteilung der Klassenratsentscheidung direkt bei der Schulleitung schriftlich eingereicht werden.
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Kindergarten
Im Kindergarten gilt die Unterrichtspflicht nur für die Kinder des 3. Kindergartenjahres. Trotzdem ist es wünschenswert, dass auch die Kinder des 1. und 2. Kindergartenjahres regelmäßig die Schule besuchen, um an den verschiedenen Aktivitäten teilnehmen zu können. Dafür ist es wichtig, dass sie spätestens bis 9.00 Uhr eintreffen. Bei Krankheit soll die Kindergärtnerin immer informiert werden.
Grundschule
In der Primarschule gilt die Unterrichtspflicht für alle Klassen.
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Bei einer Abwesenheit bedarf es für alle unterrichtspflichtigen Kinder (3. Kindergartenjahr und Kinder der Primarschule) im jedem Fall einer mündlichen oder schriftlichen Erklärung der Erziehungs-berechtigten (auf einem separaten Blatt oder als Eintrag ins Tagebuch). Eine telefonische Mitteilung vor Schulbeginn sorgt für eine rasche Benachrichtigung des Klassenlehrers.
Die maximale Zahl der Abwesenheiten, die von den Erziehungsberechtigten gerechtfertigt werden dürfen, liegt bei 20 halben Tagen pro Schuljahr. Bei Überschreitung dieser Maximalzahl gelten die Abwesenheiten als ungerechtfertigt und werden dem Ministerium durch den Schulleiter gemeldet.
Wiederholte und unberechtigte Abwesenheiten können die Versetzung bzw. den Erhalt des Grundschulabschlusses gefährden.
Nachfolgende Abwesenheiten sind von dieser Obergrenze nicht betroffen:
- Abwesenheit wegen einer Krankheit, die durch ein ärztliches Attest belegt ist. Ab dem 4. Tag der Abwesenheit ist ein ärztliches Attest Pflicht.
- Abwesenheit wegen einer Vorladung vor eine öffentliche Behörde (Bescheinigung der Behörde erforderlich).
- Todesfall eines Familienangehörigen (kein schriftlicher Nachweis erforderlich)
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Abwesenheit sofort mitzuteilen. Die oben erwähnten Dokumente werden am Tag unmittelbar nach der Abwesenheit beim Klassenleiter hinterlegt.
Arztbesuche sollen nach Möglichkeit nach der Schulzeit stattfinden.
Hat das Kind eine ansteckende Krankheit, soll es zu Hause bleiben bis es wieder völlig gesund ist.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet der Schule meldepflichtige Krankheiten (wie z.B. Hepatitis, Tuberkulose, Mumps, Masern, Röteln oder Läusebefall) zu melden. Die Schule informiert dann Kaleido-Ostbelgien, das die weiteren Schritte einleitet.
Kann ein Schüler wegen Krankheit oder Verletzung nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen, ist ebenfalls eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei längerer Abwesenheit beim Sportunterricht ist ein ärztliches Attest notwendig.
In regelmäßigen Abständen werden die Kinder schulmedizinisch untersucht (siehe Vordruck von Kaleido-Ostbelgien).
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Mit Einschreibung in die Schule sind die Schüler vom Schulträger versichert. Diese Versicherung deckt Unfälle in der Schule, während einer Schulaktivität oder auf dem direkten Schulweg ab. Es werden ausschließlich körperliche Schäden abgedeckt. Bei Diebstählen oder Sachbeschädigungen ist die Schule nicht haftbar.
Bei einem Unfall muss eine Unfallerklärung ausgefüllt und an die Versicherungsgesellschaft verschickt werden. Die Abwicklung der Rückerstattung der Kosten erfolgt direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und der Versicherungsgesellschaft.
Die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder mutwilliger Sachbeschädigung.
Die Schüler stehen auf dem Schulgelände jeweils 15 Minuten vor Schulbeginn am Morgen und am Nachmittag sowie 15 Minuten nach Schulschluss noch unter dem Versicherungsschutz der Schule.
(Die Schulordnung im PDF-Format)
Fassung vom September 2020
Grundschule Weywertz
Lindenstraße 18
4750 WEYWERTZ
Tel.: 080/445141
E-mail
Unterrichtszeiten:
Morgens: 8.30 bis 12.10 Uhr
(Dienstags bis 12.00 Uhr)
(25-minütige Pause)
Nachmittags: 13.30 bis 15.30 Uhr
Am Mittwochnachmittag ist schulfrei.