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Erziehungsprojekt der Gemeinde Bütgenbach

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1. Allgemeine Zielsetzungen


1.1. Die Gemeinde

1.1.1. ist ein offizieller subventionierter Schulträger

  • da er von einer öffentlich rechtlichen und demokratischen Instanz, der Stadt / der Gemeinde organisiert und von der Deutschsprachigen Gemeinschaft subventioniert wird,
  • und demzufolge seine Schulen allen Kindern und Eltern der Stadt / Gemeinde öffnet,
  • dessen Schulen neutral sind, d.h. keine Diskriminierung auf sozialer, kultureller Ebene und im Unterschied der Geschlechter, freie Wahl der anerkannten Religionen und der daraus abgeleiteten Moral, ausländerfreundlich, Chancengleichheit,
  • dessen Schulen im Sinne des Dekretes vom 31.08.98 unentgeltlichen Zugang zum Unterricht ermöglichen,
  • dessen Schulen im Rahmen des Möglichen und nach ausführlichen Beratungen vor Ort Kinder mit erhöhtem Förderbedarf integrieren,

1.1.2. organisiert Schulen, die den Auftrag der Gesellschaft an die Schule wahrnehmen

Unsere Schulen haben in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit den auf der Grundlage des im Dekret vom 31.08.98 bestimmten Auftrags der Gesellschaft zu erfüllen.
Zu diesem Auftrag gehören die nachstehend angeführten allgemeinen Zielsetzungen, die in allen Unterrichten und sonstigen pädagogischen Aktivitäten anzustreben sind.

1.1.2.1. Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung;
– dem Bedürfnis nach Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung Rechnung tragen
– das Selbstvertrauen stärken
– das eigenverantwortliche Handeln entwickeln
– die Beziehungen untereinander sind nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten

1.1.2.2. Zur Achtung vor Mensch und Umwelt erziehen

1.1.2.3. Einen Sinn für das Gemeinwesen und demokratisches Grundverhalten entwickeln indem die Schule das Interesse der Kinder für gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Zusammenhänge weckt.

1.1.2.4. Das Vermitteln von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten;
zur Aufgeschlossenheit für Kultur und Wissenschaft sowie zur Achtung religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen der Mitmenschen erziehen

1.1.2.5. Zur Weltoffenheit erziehen, den europäischen Gedanken und die Mehrsprachigkeit fördern

1.1.2.6. Die Erziehung im Kindergarten fördert hauptsächlich die psycho-motorischen, sozio-affektiven und kognitiven Fähigkeiten des Kindes

1.1.2.7. Das Bildungsziel unserer Primarschulen ist die Vermittlung von fachspezifischen und fächerübergreifenden Kompetenzen die progressiv zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen führen

1.1.2.8. In Zusammenarbeit mit KALEIDO oder anderen spezialisierten Einrichtungen informieren und beraten die Schulen die Schüler und ihre Erziehungsberechtigten über Studien-, Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten

1.1.2.9. Die Grundlage jeder Bildungs- und Erziehungsarbeit ist demzufolge
– die Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte
– der Schutz und die Veranschaulichung der Sprache sowie die Förderung von Kultur und Identität.


2. Unsere Schulen erfüllen in erster Linie folgende Aufgaben:


  • Konsequente Förderung der Grundverhaltensregeln: Höflichkeit, Rücksichtnahme, Achtung, Hilfsbereitschaft, Verantwortung übernehmen
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der sozialen Verhaltensweisen und der musischen und praktischen Fähigkeiten
  • Vermittlung grundlegender Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen unter Berücksichtigung der Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Kinder
  • Hinführung zu systematischeren Formen des Lernens durch fördernde und ermutigende Hilfe, dadurch Schaffung von Grundlagen für die weitere Schullaufbahn
  • Erhaltung und weitere Förderung der Lernfreude – Lernen zu lernen
  • Zusammenwirken mit dem Elternhaus zum Aufbau verlässlicher Orientierungen für die Kinder
  • Schaffung vielfältiger Möglichkeiten unmittelbarer Erfahrungen durch Eigentätigkeit und zwischenmenschlichem Umgang
  • Geben von Orientierungshilfen zur kritischen Einschätzung der Medien und der durch sie vermittelten Gehalte und zur sinnvollen Nutzung der Medienangebote
  • Zusammenarbeit mit Förderschulen um bei der sozialen Integration von Kindern mit einer Behinderung behilflich zu sein.
  • Voneinander lernen

3. Voraussetzungen zur Verwirklichung dieser Aufgaben:


3.1. Schule des Kindes

Schule darf für die Kinder nicht allein Unterrichtsstätte, sondern muss zugleich ein geborgener Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum sein.

Dies kann erreicht werden durch:

  • Fördern der Kreativität und Phantasie der Kinder
  • Lernen mit dem ganzen Körper und mit allen Sinnen
  • Beachten des Bewegungsbedürfnisses der Kinder
  • Entwickeln der Fähigkeiten zum Entdecken und Gestalten.

3.2. Soziale Koedukation

Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Schule. Beim Zusammenleben und Miteinanderlernen in der Schule, im Klassenverband, bei Einzel-, Gruppen- und Partnerarbeit sowie im klassen- und jahrgangsübergreifenden Unterricht machen die Kinder vielfältige soziale Erfahrungen. Kinder verschiedener Herkunft, Jungen und Mädchen lernen, sich in verschiedenen Situationen zu bewähren und einander zu helfen; sie können sich in ihren individuellen Fähigkeiten ergänzen und voneinander lernen.

3.3. Einschulung und Übergänge

Zum besseren Verständnis für die Lernvoraussetzungen der Kinder bedarf es der engen Zusammenarbeit der Lehrpersonen mit den Eltern und den PMS-Zentren.
Die gilt auch bei den Übergängen der Schüler sowohl vom Kindergarten in die Primarstufe als auch von der Primarstufe zu den weiterführenden Schulen.

3.4. Erziehender Unterricht

Die Grundschule leistet ihren Beitrag zur grundlegenden Bildung.
Erziehender Unterricht vermeidet bloße Wissensvermittlung wie auch bloßes Verhaltenstraining; vielmehr gibt er den Kindern Hilfen, selbstständig zu werden, indem die Kinder mitdenken, mitplanen, mitgestalten, in für sie sinnvollen Zusammenhängen lernen und das Gelernte anwenden können
Die Kinder müssen in allen Fächern die für das weitere Lernen grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten (Basiswissen) erwerben. Das gilt insbesondere für das Rechnen, Schreiben, Lesen und die Förderung der Mehrsprachigkeit.
Die Kinder sollen durch erziehenden Unterricht so gefördert werden, dass sie in den vielfältig ineinandergreifenden Bereichen der Lebenswirklichkeit handlungsfähig werden.

Unter Berücksichtigung der einzelnen Fächer bedeutet dies:

  • Optimale Entwicklung der Kompetenzen in Mutter- und Fremdsprache sowie in Mathematik;
  • Natur, Arbeit, Technik:
    Naturvorgänge beobachten und erklären, Mitverantwortung für Erhaltung und Pflege von Natur und Umwelt übernehmen; Werkzeuge und Geräte zweckentsprechend gebrauchen, Materialien und Gegenstände bearbeiten… (Sachunterricht, Kunst)
  • Individuum, Gruppe, Gesellschaft:
    Möglichkeiten und Regeln des Miteinanderlebens entwickeln; mit eigenen Bedürfnissen und Bedürfnissen anderer umgehen; Konflikte ertragen und zu lösen versuchen; Verantwortung für eigenes Handeln und für Mitmenschen übernehmen… (alle Fächer, insbesondere Sprache, Sachunterricht, Religion/Ethiklehre)
  • Sinnliche Wahrnehmung, Kunst, Ästhetik:
    Wirklichkeit differenziert wahrnehmen, deuten und gestalten; Medien und die durch sie vermittelten Gehalte einschätzen; die vielfältigen Ausdrucksformen von Musik und Kunst, von Sprache und Literatur, von Bewegung, Sport und Spiel erleben und verstehen… (Sprache, Sachunterricht, Musik, Kunst, Sport)
  • Religion, Weltdeutung:
    Die Botschaft der durch die Eltern frei gewählten Religion oder Ethiklehre und der daraus abgeleiteten Moral verstehen.

3.5. Lernen und Leisten

Die Grundschule muss bei allen Kindern unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen die Bereitschaft und die Fähigkeit entwickeln, Leistungen zu erbringen. Dabei kann sie davon ausgehen, dass Kinder in der Regel lernen und etwas leisten wollen. Um diese Bereitschaft zu erhalten und zu stärken, ermöglicht der Lehrer jedem Kind die Erfahrung, dass es etwas kann. Deshalb müssen sich die Aufgabenstellungen an den unterschiedlichen Lernmöglichkeiten der Kinder orientieren, aber auch so erfolgen, dass jedes Kind sich anstrengen muss. Die Kinder erfahren, dass erfolgreiches Lernen an eigene Anstrengung gebunden ist und durch Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe ermöglicht wird.

Grundlage der Leistungsbeurteilung sind, auch unter Berücksichtigung der individuellen Lernfortschritte der Kinder, die Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne.
Leistungsfeststellung und -beurteilung helfen den Kindern und Eltern, die schulischen Leistungen im Hinblick auf die angestrebten Ziele einzuschätzen. Darüber hinaus verschafft sich der Lehrer somit eine Grundlage, die ihm die Möglichkeit gibt, den Unterricht differenziert vorzubereiten und die individuelle Förderung der Kinder zu sichern.

3.6. Differenzierung

Differenzierung dient dazu, das bewusste, selbstständige Lernen und Handeln jedes einzelnen Kindes zu fördern und sein Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken.
Besonders geeignet sind dazu der Unterricht nach einem Wochen- bzw. Tagesplan, die Freie Arbeit sowie die Gruppenarbeit und projektorientierte Unterrichtsformen.

3.7. Hausaufgaben

Hausaufgaben müssen in einem für die Kinder erkennbaren Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Individuelle Aufgabenstellungen für einzelne Schüler oder Schülergruppen ermöglichen, dass Umfang und Schwierigkeitsgrad so gestellt sind, dass sie von den Kindern selbstständig und in angemessener Zeit bearbeitet werden können. Diese Heimarbeit zu überwachen liegt in der Verantwortung der Eltern. Sie erhalten somit einen Einblick in die Arbeit der Schule.

3.8. Schulleben

Nicht nur der Unterricht, sondern das Schulleben insgesamt entscheidet darüber, ob die Grundschule die Kinder zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln befähigt. Die Schule ist für die Kinder immer auch unmittelbarer Lebens- und Erfahrungsraum, der ihr Denken und Handeln beeinflusst. Ein reichhaltig und pädagogisch gestaltetes Schulleben erweitert die Formen und Möglichkeiten des Lernens. Es bietet vielfältige Lernsituationen, die Kopf, Herz und Hand der Kinder gleichermaßen ansprechen und in denen Arbeit und Spiel, Leistung und Freude, Unterrichten und Erziehen, Leben und Schule nicht als unvereinbar erfahren werden.

Dazu können beitragen:

  • vertrauensvolle Bindungen von Kindern und Lehrern
  • gegenseitige persönliche Zuwendung, offener mitmenschlicher Umgang und Hilfsbereitschaft
  • Vereinbarung und Einhaltung von Regeln entsprechende Sanktionen liegen im Ermessen der Lehrpersonen), Verantwortung übernehmen (z.B. Mitplanung und Mitgestaltung von Klassenräumen, Festen und Feiern)
  • Patenschaften für andere Kinder
  • Wanderungen, sportliche Veranstaltungen, Gottesdienste
  • sich Zeit nehmen für die Anliegen der Kinder

Die daraus gewonnenen Erfahrungen geben den Kindern Sicherheit und Geborgenheit und fördern ihre Fähigkeit zu sozialem Handeln.

3.9. Das Schulprojekt als pädagogisches Konzept der Schule- die Schulordnung

Das Schulprojekt spiegelt in konkreter Form die pädagogische Grundorientierung des Lehrerkollegiums wider und ist zugleich Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Lehrerinnen und Lehrer und der Eltern zugleich.

Das Schulprojekt sowie die Schulordnung hält jede Schule schriftlich fest und passt diese ständig den Bedürfnissen entsprechend an. Das Schulprojekt und die Schulordnung werden dem Schulträger zur Genehmigung vorgelegt.

3.10. Öffnung der Schule

Die Öffnung der Schule gehört zu den notwendigen Aufgaben jeder einzelnen Schule im Rahmen des pädagogischen Konzepts. Schule ist Teil der Gesellschaft.

Wichtige Punkte sind:

  • die Zusammenarbeit mit den Eltern
    Die Schulen legen Wert auf eine konkrete, konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern, die hauptverantwortlich sind für die Erziehung und das Wohlbefinden der Kinder.Daher bieten die Schulen den Eltern auf verschiedenen Ebenen ihre Zusammenarbeit an:

     

    – in persönlichen Gesprächen und bei Elternabenden;

    – durch Mitarbeit in den Elternräten;

    – durch Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Rat.

  • die Zusammenarbeit Kindergarten – Primarstufe und den weiterführenden Schulen
  • die Zusammenarbeit mit allen erdenklichen Gruppen oder Einzelpersonen im Umfeld der Schule.

Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates vom 28. Juli 1999

Um den Geist anzuregen
und das Herz zu bilden,
ist nichts
von so dauernder Wirkung
wie die Zuneigung;
sie ist der leichteste Weg,
höchste Ziele zu erreichen.
(Heinrich Pestalozzi)