Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht (10 Stunden) ist Teil des Unterrichtes und somit Pflichtprogramm für alle Kinder. Bei einem einmaligen Fehlen genügt eine schriftliche Mitteilung der Eltern. Bei längerem Fehlen muss ein ärztliches Attest vorliegen. Kinder, die nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, werden von den begleitenden Lehrpersonen im Schwimmbad beaufsichtigt.
Der Schwimmunterricht ist für die Eltern kostenfrei. Die Unkosten werden vom Budget der pädagogischen Mittel der DG und von der Gemeinde Bütgenbach übernommen.
Schwimmplan für das Schuljahr 2017 – 2018
(Achtung: Andere Gruppierungen für die Primarschule!)
5. – 6. Schuljahr (ab dem 8.09.2017, jeweils freitags von 13.30 bis 14.15 Uhr)
1. – 4. Schuljahr (ab dem 30.03.2018, jeweils freitags von 13.30 bis 14.15 Uhr)
3. Kindergarten (ab dem 16.04.2018, jeweils montags von 10.00 bis 10.45 Uhr)
(Ein Elternbrief mit allen Daten folgt jeweils vor dem Start des Schwimmunterrichts.)