Abwesenheiten
Wenn euer Kind wegen Krankheit fehlt, dann muss der Klassenlehrerin ab dem 4. Tag der Abwesenheit ein ärztliches Attest abgegeben werden. Ansonsten genügt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (siehe Tagebuch).
Dies gilt nur für die Kinder, die schulpflichtig sind (also nicht für die Kindergartenkinder).
Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass Kinder während der Unterrichtszeit zu einer ärztlichen Untersuchung oder zum Kieferorthopäden müssen. Für diese Abwesenheiten reicht es, eine Bescheinigung des Arztes abzugeben. Wenn möglich, sollen diese Termine jedoch in Ferienzeiten oder am Mittwochnachmittag gelegt werden.
Bitte sagt der Klassenlehrerin immer Bescheid, wenn euer Kind nicht zur Schule kommen kann (Anruf oder Eintrag ins Tagebuch). Danke.
In der Schulordnung ist die maximale Zahl der Abwesenheiten, die von den Erziehungsberechtigten durch schriftliche oder mündliche Mitteilungen gerechtfertigt werden dürfen, auf 20 halbe Tage pro Schuljahr festgelegt. Bei Überschreitung dieser Maximalzahl gelten die Abwesenheiten als ungerechtfertigt und werden dem Ministerium durch den Schulleiter gemeldet.
Abwesenheiten wegen einer Krankheit, die durch ein ärztliches Attest belegt sind, sind natürlich von dieser Obergrenze nicht betroffen und gelten immer als gerechtfertigt.
Wiederholte und unberechtigte Abwesenheiten können die Versetzung bzw. den Erhalt des Grundschulabschlusses gefährden.